Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeit und Nebenjob

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Frage: Arbeit und Nebenjob

viopurple

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Hallo, ich habe eine Frage, ob es vllt anderen Frauen auch so geht. Ich bin zum zweiten Mal schwanger. Komme jetzt in die 15. SSW. Anders als bei meiner 1. Schwangerschaft habe ich zur Zeit zwei Jobs. Ich arbeite immer von Mo-Fr im Büro. 39 Std./Wo. Zusätzlich arbeite ich jeden Sa./So. als Aushilfe beim Bäcker. 5 Std./Tag. Ich weis es ist viel, aber das Geld ist wichtig. Nun habe ich vom Bäcker ein Schreiben bekommen, dass ich Sonn- und Feiertags nicht mehr arbeiten darf. Es sei denn ich habe eine Genehmigung vom Arzt. Ich weis, die Entscheidung kann mir keiner abnehmen. Aber trotzdem hoffe ich, ob mir jemand vllt einen Tipp geben kann oder vllt gibt es Frauen, die in der gleichen Situation sind. Könnte ich damit meinem Baby schaden? Vielen Dank für die Hilfe.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass die Schwangere an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten darf. Ausnahmebetriebe sind in § 8 Abs. 4 MuSchG aufgeführt. Zu finden hier: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html Wenn es für das ungeborene Kind auch ohne Belang ist, ob die Arbeitszeit ein Sonntag oder ein Wochentag ist, geht es hier primär natürlich darum, die gesamte Wochenarbeitszeit auf einen gesundes Maß zu begrenzen. Unsere Juristin, Frau Bader wird in ihrem eigenen Forum zu dieser Frage sicherlich aus Sicht der Rechtsanwältin eine noch bessere Auskunft erteilen können. Dieses Forum finden Sie unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Herzliche Grüße VB


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist auch wegen der Höchststunden an Arbeitszeit welche du als Schwangere haben darfst. Einfach auf einen anderen Wochentag ausweichen dürfte da schwierig werden. Auch wegen der Ruhezeiten. IMO würde ich prüfen lassen ob nicht für einen AG ein BV in Frage kommt oder anteilig beide sich dieses teilen. Du würdest dann das volle Gehalt für beide Jobs bekommen müsstest aber nicht voll arbeiten. Ich gehe mal davon aus beide AG wissen von einander?


viopurple

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Hey. Ja beide AG wissen wie ich arbeite. Der erste ist mein hauptjob. Am Wochenende beim Bäcker ist nun aber das Problem das ich dort kein kein Krankheitsgeld bekomme als Aushilfe. Sprich wenn ich dort ein BV habe bekomme ich auch kein Geld. Werde nur nach anwesenden Stunden bezahlt.


Mitglied inaktiv

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Minijob ist gesetzlich gleichgestellt. Du darfst in der Schwangerschaft keine Nachteile haben. zudem geht es nicht um Krankengeld sondern um ein Beschäftigungsverbot. Und ja, ich weiß das viele meinen Minijober hätten keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Beschäftigungsverbot, Urlaub usw. das ist aber eben faktisch falsch. Wenn es ein angemeldeter Minijob ist, hast du das sehr wohl. kannst du auch gerne nachlesen. Und, im falle des BV bekommt der Ag das Geld im nachhinein eh wieder. Google mal selbst und frag am besten auch Fr. Bader im Rechtsforum noch einmal. Kann aber ein paar Tage dauern bis die Rückmeldung kommt.


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