Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeit in der Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Arbeit in der Schwangerschaft

brokenheart661

Hallo Hr. Dr. Bluni, ich habe eine Frage, weiß nicht ob sie mir da weiter helfen können. Gerne würde ich aber ihren Rat hören, da mein nächster Termin erst in drei Wochen ist bei meinem Frauenarzt. Ich arbeite als Servicekraft in verschiedenen Märkten wo ich jede Woche aufs neue die Regale umbauen muss. Was heißt Regalböden versetzen (wieviel die genau wiegen weiß ich nicht, leicht sind sie jedoch nicht) oder so stahlaufhänger wo ich Ware hängend präsentieren muss. Auch muss ich Ware einräumen usw. Die Ware wird in Plastikkisten angeliefert und diese sind dann auf Paletten oder auf so Rollcontainer, von dort muss ich sie dann runter heben und Ware die übrig bleibt bzw. Retoure muss ich dann auch wieder auf solchen Rollcontainer. Teilweise sind die Kisten mega schwer, auch ohne das ich schwanger war, war ich kaputt nach der Arbeit. Z.b kann ich sagen wenn ich Kaffeelieferung bekomme das die Kisten dann um die ca. 15-20 Kg wiegen, teilweise die NON Food Artikel genauso oder auch schwerer. Ich hab Angst das ich meinem Kind schade, da ich bei der Arbeit oft Schmerzen im Bauch bekomme und es mir garnicht gut geht. Wirklich die Möglichkeit mich auszuruhen oder mal hin zusetzten habe ich nicht. Was würden sie mir empfehlen? Oder bzw. wie wäre das mit dem Beschäftigungsverbot, wer muss das aussprechen, oder ist es dann einfach nur ne Krankschreibung? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.!!


Hallo, so, wie Sie es beschreiben, wird die Tätigkeit mit der Belastung nicht mit dem Mutterschutzgesetz in Einklang zu bringen sein. Reden Sie bitte mit dem Arbeitgeber und ggf. der Mitarbeitervertretung. Wenn diese "taub" sind auf dem Ohr, wird eine Rücksprache mit den zuständigen Gewerbeaufsichtsamt erfahrungsgemäß sehr schnell zur Einsicht führen. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss sie anders einsetzen, mit geringerer Belastung und der Möglichkeit, Ruhephasen einzulegen. Wenn dieses gar nicht möglich ist, bestünde die Möglichkeit eine individuellen Beschäftigungsverbotes, dass der Arbeitgeber oder Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ausstellen kann. Fragen Sie dazu bitte auch unsere Juristin, Frau Bader. VB


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