Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Anti - M in der Schwangerschaft und wenig Vertrauen in den Arzt

Frage: Anti - M in der Schwangerschaft und wenig Vertrauen in den Arzt

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Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich habe bereits eine Ihre Antworten zum Thema Anti-M gelesen und sehe, dass Sie sich Mühe geben auch einem 0815 Verbraucher eine stichhaltige Antwort zu geben, was ich sehr beruhigend finde. Leider bin ich doch etwas in Sorge, da ich mich von meinem Frauenarzt nicht sonderlich gut beraten fühle. Er ist zwar sehr nett aber schon weit über 50, seine Praxis ist alt und immer leer wenn ich dort zum Termin komme. Ich erwarte mein zweites Kind und bin 34 Jahre alt. Bei meinem ersten Kind wurde schon mein erhöhter Anti M Titer (1:128 und 1:4 sind Werte die dort stehen) festgestellt, weshalb ich damals (das ist schon 10 Jahre her) engmaschig (2 Wochen Takt) Blut abgenommen bekommen habe sowie jedesmal einen Ultraschall hatte. Mein Sohn kam mit einer starken Gelbsucht zur Welt, welche aber nicht mit einer Transfusion behandelt würde. Bis heute ist er kergesund. Nun bin ich in der 14 Woche und auch nach mehrmaligen Nachfragen, hat mein Arzt weder ein Ersttrimester Screening gemacht noch eine Nackenfaltenmessung, noch hätte er einen großen Ultraschall geplant, wenn ich nicht darauf eindringlich bestehen würde. Er nimmt mir nun das erste Mal Blut ab, um die Antikörper gegenzuchecken und macht auch keine Kontrollschalluntersuchungen. Auf die Frage nach einem NFT, fragt er mich was das sei. Alles in allem bin ich etwas beunruhigt und fühle mich nicht ausreichend versorgt, da ich aber bei einem Wechsel des Frauenarztes einige Wochen Wartezeit hätte, frage ich mich, ob ich einfach ins Krankenhaus gehen kann um diese Test machen zu lassen oder ob Sie, als Arzt vielleicht anderer Meinung sind und ich mir da zuviele Gedanken mache. Danke für Ihre Antwort Bea


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Bea, 1. sicher müssen wir hier die Vorgeschichte mit Anti-M von Ihren Wünschen nach einer zusätzlichen Diagnostik im Sinne einer Pränataldiagnostik abgrenzen. Selbstverständlich wird man zu Schwangerschaftsbeginn bei der Bestimmung noch einmal auch nach einem vermeintlichen Anti-M-Titer schauen. Ist dieser erhöht, dann sollte er engmaschig in Rücksprache mit einem erfahrenen Labor überwacht werden und je nach Höhe kann auch das Hinzuziehen eine speziellen Einrichtung für Pränataldiagnostik notwendig werden, um zu sehen, ob sich etwaige Folgen beim Kind, wie Wassereinlagerungen nachweisen lassen. 2.die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Patientin hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 3. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ 4. weder das Ausmessen der Nackentransparenz, des Ersttrimesterscreenings noch der differenzierte Organultraschall um die 20.SSW stellen eine Routineuntersuchung dar oder sind gar Bestandteile des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn wir mal vom differenzierten Ultraschall um die 20. SSW bei entsprechender Indikation (siehe unten) absehen: 5. Im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Ich hoffe, dass Ihnen damit die Sachverhalte etwas klarer geworden sind. Bitte melden Sie sich doch wieder, wenn Sie dazu noch Fragen haben. VB


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