Frage: als Reinigungskraft in der SS arbeiten?

Hallo Herr Dr.Bluni, ich bin derzeit in der 7 SSW und wurde von meiner Gynäkologin für 2.Wochen Krankgeschrieben, da ich bei der letzten Untersuchung geblutet habe. Ich arbeite als Reinigungskraft(20Std.Woche). Wir sind insgesammt 80-90 Mitarbeiter. Ich wurde Januar 2018 als Springer Kraft eingestellt. Ich habe keine feste Stelle und werde fasst jeden morgen von meiner Vorgesetzten angerufen und muss immer an verschiedenen Orten arbeiten. Mein Arbeitgeber kann mir nur Stellen als Reinigungskraft anbieten. Die schweren Müllsäcke muss ich immer in den Container reinschmeissen und auf meinem Reinigungswagen habe ich 2. Eimer die ich mit 8L Wasser und 2-3 Eimer die ich mit 4L Wasser einfüllen,heben und tragen muss. Der Reinigungswagen ist auch schwer. Ich muss mich täglich beugen, bücken und arbeite mit verschiedenen Reinigungsmitteln. Meine Frauenärztin möchte mir auch kein Beschäftigungsverbot geben. Würde ich Beschäftigungsverbot kriegen? Kann ich dies auch bei meinem Hausarzt kriegen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße

von gd26 am 28.05.2018, 16:39



Antwort auf: als Reinigungskraft in der SS arbeiten?

Hallo, natürlich gelten für alle Schwangeren die Vorgaben in den dafür vorgesehenen Gesetzestexten. Das bedeutet, dass auch für Frauen, die als Reinigungskräfte arbeiten hier sehr strenge Auflagen vorliegen. Das gilt bezüglich der körperlichen Belastung, aber auch des Umgangs mit bestimmten Reinigungsmitteln. Das Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg hat zu dieser Frage ein sehr gutes Informationsblatt herausgegeben, welches sie unter der Adresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/MutterReinigung.pdf herunterladen können. bitte beachten Sie dabei aber, dass dieses Dokument nach den neuen Änderungen im Mutterschutzgesetz noch nicht angepasst ist. Weiterhelfen kann Ihnen in dieser Frage auch unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in unserem Forum, bzw. sonst das Gewerbeaufsichtsamt am Ort. Ein Beschäftigungsverbot wäre theoretisch nur dann möglich, wenn kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann und die Rahmenbedingungen Arbeitsplatz prinzipiell immer gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoßen. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 28.05.2018