Frage:
Alleinerziehend, 4 Kinder, 27 SSW, Haushaltshilfe
Guten Abend,
ich bin 35 Jahre alt und in 27. Woche schwanger. Dazu bin ich alleinerziehend mit einem 6 jährigen behinderten Kind, 2 1/2 entwicklungsverzögerten Zwillingen und einem 4 jährigen Kind. Meine Schwangerschaft verlief bis jetzt relativ unproblematisch bis auf das ein erhöhter uteroplazentarer Widerstand festgestellt wurde. Daher muss ich in gewissen Abständen zur Dopplerkontrolle, es ist aber nur ein angedeutetes Notching und das Baby entwickelt sich zeitgerecht.
Nach Silvester habe ich enormen psychischen Stress und meine Beschwerden haben stark zugenommen. Ich merke gerade das ich kurzatmig geworden bin, schlecht schlafe, heftige Rückenschmerzen habe, alte Verletzung Probleme bereiten, Kopfschmerzen, sehr niedriger Blutdruck und Schwindelgefühle auftreten. Seit Silvester habe ich auch Halsschmerzen und muss auch oft aufs WC. Schlafprobleme habe ich auch und der Alltag mit 4 kleinen Kindern wird immer schwieriger zu meistern da 3 meiner Kinder auch noch regelmäßige Therapien haben. Nun hat mir meine Hebamme empfohlen das ich meine Frauenärztin fragen soll ob ich sie mir nicht ein Attest für eine Haushaltshilfe ausstellen kann.
Nun ist aber die Frage ob die oben genannten Gründe ausreichen und auch das ich körperlich und psychisch erschöpft bin. Gilt das schon als medizinische Indikation in meinen Fall eine Haushaltshilfe zu verordnen?
Vielen Dank.
Lg April-Tigerchen_2017
von
April-Tigerchen_2017
am 07.01.2017, 22:39
Antwort auf:
Alleinerziehend, 4 Kinder, 27 SSW, Haushaltshilfe
Hallo,
schwangere Frauen, die gesetzlich versichert sind, haben während der Schwangerschaft, aber auch nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe.
Darüber hinaus heißt es, dass die Versicherte Anspruch auf häusliche Pflege hat, soweit es wegen der Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. Ob dieses dann für Ihre persönliche Situation zutrifft, kann am besten die Frauenärztin und gegebenenfalls die Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse vor Ort beurteilen.
Es kommt hier vor allem auf die Einschätzung Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarztes an. Wenn es aus ihrer/ seiner Sicht medizinische Gründe gibt, die es begründen, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, wäre die Gewährung der Haushaltshilfe möglich.Im Zweifel kann die Krankenkasse auch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten.
Unterer Berücksichtigung dieser Fakten wird dann entschieden, ob dem Anliegen der Frau entsprochen wird.
Zur konkreten juristischen Einschätzung wird unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, am besten weiterhelfen können.
Ihr Forum finden Sie hier:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.01.2017
Antwort auf:
Alleinerziehend, 4 Kinder, 27 SSW, Haushaltshilfe
Hallo! Hört sich sehr anstrengend an...ich arbeite als Familienhilfe und kenne Fälle, in denen stark beanspruchte/belastete Frauen mit Kindern in solchen Fällen wie deinen Hilfe vom Jugendamt erhalten können. Meist gibt es auch Hilfeformen die sich auf praktische Unterstützung im Haushalt und Kinderbetreuung beziehen. Es lohnt sich eventuell dort mal nachzufragen.
viel Erfolg und alles Gute!
von
juschi
am 09.01.2017, 21:05