Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine abrechnungstechnische Frage. Wenn ein Kassenpatient nach Anregung des Frauenarztes zum Beispiel zu einem Feinultraschall soll, wird ihm ja meines Wissens nach eine Überweisung ausgehändigt und es entstehen keine Kosten für den Kassenpatienten. Ich bin privat versichert und bekomme daher ja die Rechnungen direkt übersandt und muss dann mit der priv. KV und der Beihilfe abrechnen. Gibt es für Privatpatienten auch eine Art "Überweisung", durch die die priv. KV und die Beihilfe dann zur Erstattung solcher Kosten verpflichtet sind? LG und vielen Dank im Voraus Lottie S.
Liebe Lottie, nein, dieses gibt es sicher nicht. Mit der Beihilfe gibt es leider bei heute sehr vielen Untersuchungen immer wieder große Schwierigkeiten und das selbst bei regulärer und nicht überzogener Abrechnung. Das ist dann der Nachteil gegenüber denjenigen, die eine reine Privatversicherung haben. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, also bei uns ist das so: Wir sind bei der ARAG privat versichert und haben ein Primärarztprinzip. D.h. Hausarzt (in Deinem Fall Frauenarzt) entscheidet, ob der Spezialist notwendig ist. Ist aber von Versicherung zu Versicherung verschieden. Kathi
Mitglied inaktiv
hallo lottie, die selbe frage habe ich mir auch gestellt, als ich einen termin zum organultraschall machen wollte. als ich dort anrief war auch die erste frage der sprechstundenhilfe "haben sie eine überweisung?" als ich dann sagte, dass ich privatversichert bin, hat sie mir sofort einen termin gegeben. ich weiß allerdings nicht, ob meine kv und die beihilfe die kosten für den organschall übernehmen, da ich die untersuchung sozusagen "auf eigene faust" machen möchte... falls nicht, kostet es mich 120,- €. das ist es mir aber auf jeden fall wert! liebe grüße, susanne
Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite bei einer privaten KV in der Leistungsabrechnung. Bei uns ist es so, dass wir keine Überweisung brauchen solange nicht ein Hausarztmodell vereinbart wurde. Wenn das bei Dir so ist, brauchst Du von Deinem FA eine überweisung. Wenn das hausarztmodell nicht vereinbart ist, erstatten wir dann medizinisch notwendige Untersuchungen wo auch der Feinultraschall dazu zählt. Natürlich ist das von Versicherung zu Versicherung verschieden. Überweisungen können natürlich auch für Privatpatienten ausgestellt werden. Evtl. musst du ein ärztlichen Attest einreichen etc.. Am besten du rufst mal bei deiner privaten KV und bei der beihilfe an, da die nach deren jeweiligen Bedingungen bzw. Beihilfevorschriften erstatten, bevor man eine böse Überraschung erlebt. Lg Biene
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe von meiner Ärztin eine Überweisung bekommen, diese wäre aber nicht unbedingt nötig gewesen. Als ich jetzt die Rechnung allerdings bei der Beihilfe eingereicht habe, wurde die Kostenübernahme abgelehnt, obwohl ich Zwillinge bekomme und durchaus eine medinzinische Indikation besteht. Meine Ärztin hat jetzt ihren Senf dazu geschrieben und es wird erneut geprüft. Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Die Kosten waren nämlich ganz schön heftig. Würde das vielleicht vorher bei der Beihilfe abklären, falls du nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchtest. LG Ela
Mitglied inaktiv
Bei mir haben sowohl Beihilfe wie private KV das Organscreening ohne Überweisung bezahlt. Auf der Rechnung war Risikoschwangerschaft angegeben - bin jetzt 36 und wir hatten keine FU machen lassen. Liebe Grüße