Mitglied inaktiv
Hallo ! Hat sich unten ein Fehler eingeschlichen? Klingt so unlogisch, dass es mindestnes 1548 EUR sein müssen, aber höchstens 1500 EUR?? mfg Nina Weipert "Berufstätige können die Kinderbetreuung absetzen Für Kinder unter 14 können Eltern jetzt nachgewiesene erwerbsbedingte Betreuungskosten (= Ihre Kind muss betreut werden, weil Sie arbeiten gehen) geltend machen. Das betrifft zum Beispiel die Gebühren für den Kindergarten oder Zahlungen an die Tagesmutter. Absetzen können Verheiratete alles was, die Summe von 1.548 Euro übersteigt - allerdings maximal Ausgaben bis zu einer Höhe von 1.500 Euro."
Mitglied inaktiv
Hallo Nina, das heißt, daß Du den Betrag der 1548 Euro übersteigt, absetzen kannst. Wenn Du z. B. 3000 Euro/Jahr bezahlst, wären es 1452 Euro. Aber maximal kann man halt 1500 Euro absetzen. Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt. Liebe Grüße elke
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