Frage im Expertenforum Pränatale Diagnostik an Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer:

Abrechnung Pränataldiagnostik

Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer

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Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe

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Frage: Abrechnung Pränataldiagnostik

Lotta0320

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Sehr geehrter Herr Prof Hackelöer, ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage. Ich bin privatversichert und aktuell zum ersten Mal schwanger. Bis auf Z.n. ICSI wegen eingeschränktem Spermiogramm kein Risiko, Alter 32 Jahre, kerngesund, alle Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft bislang unauffällig. Mein Frauenarzt hat nun alle 4 Wochen einen Ultraschall bei mir durchgeführt, die Rechnungen waren immer recht hoch. Ich habe mir aber nicht viel dabei gedacht (obwohl selbst ärztliche Kollegin), da ich als PKV-Patientin hohe Rechnungen gewöhnt bin. Nun übernimmt meine Krankenkasse 2000€ für Pränataldiagnostik, die ich zu meiner Überraschung bereits ausgeschöpft habe, da mein Frauenarzt offensichtlich bei jeder Ultraschalluntersuchung seit der 12. SSW (mittlerweile 5 Stück) die GOÄ-Ziffern für Pränataldiagnostik mit dem 2,3-2,8-fachen Satz abrechnet (keine DEGUM-Zertifizierung). Da mir dieser Umstand nicht bewusst war, weil ich bei den 4-wöchentlichen 5-Minuten-Ultraschalls nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich hierbei um Feindiagnostik handelt, bleibe ich auf mindestens 1200€ sitzen, der dritte "große" Ultraschall noch nicht eingerechnet. Mir ist klar, dass Sie sich hierzu nur bedingt äußern können, wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie mir einen Tipp hätten, wie ich weiter vorgehen kann. Dass vieles in der Praxis nicht gut vergütet ist und die Ärzte auf die höheren Beträge bei Privatpatienten angewiesen sind, verstehe ich sehr gut. Nur scheint der Umfang hier doch etwas übertrieben, sodass ich sogar darüber nachdenke, den Arzt zu wechseln. Oder ist ein solches Vorgehen bei Privatpatienten üblich? Vorab bereits herzlichen Dank für Ihre Antwort und Ihre Zeit!


Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer

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Hallo Lotta0320, bitte verstehen Sie,daß ich mich nur zu fachlichen Fragen äußern kann. Wenn Sie Beschwerden haben,können Sie sich jederzeit an die zuständige Ärztekammer wenden.Dieses Abrechnungsverhalten muß sicherlich gerechtfertigt werden-vor allem,wenn keine spezielle Qualifikation vorhanden ist. Alles Gute Prof. Hackelöer


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