"Annabell"
Hallo Frau Jasker, ich war im Mai 2017 zu einer Mutter-Kind-Kur. Mein Arzt hat mir nun zu einer frühzeitige Kurwiederholung geraten (3 Buben, einer war Frühchen und ist leicht behindert). Wann kann ich versuchen wieder eine Kur zu bekommen? Haben Sie da Erfahrungen? Danke und viele Grüße
Larissa Jasker
Grundsätzlich ist eine erneute Beantragung erst nach vier Jahren (ab dem Abreise-Datum) möglich. Sie können jedoch nach zwei Jahren versuchen erneut einen Antrag zu stellen. Voraussetzungen hierfür sind, dass entweder eine neue Indikation bei Ihnen hinzugekommen ist oder sich Ihre Familienkonstellation durch Trennung, Scheidung oder ggf. einen Todesfall verändert hat.
"Annabell"
xxx
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