Hallo Frau Schmitz, ich war im Februar 2020 in einer Mutter-Kind-Kur. Leider waren meine Kinder und ich mehr krank als gesund. Da meine Kinder krank nicht in die Betreuung gehen konnten, konnte ich viele Therapien und Anwendungen nicht wahrnehmen. Beim Abschlussgespräch wurde mir gesagt, dass ich aus diesem Grund nach zwei Jahren eine erneute Kur beantragen kann und das dies auch in meinem Entlassungsbericht stehen wird. Gibt es die Möglichkeit vorzeitig (normalerweise sind es ja glaube ich alle 4 Jahre?) eine erneute Kur zu beantragen und wann sollte ich dann frühestens einen neuen Kurantrag stellen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
von Haja2305 am 19.04.2021, 09:59