Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Annina Dessauer:

nele

Frage: nele

Nele

Beitrag melden

D.h. ich muss mich Anfang des Jahres um die Genehmigung kümmern,um in den Sommerferien fahren zu können?


Beitrag melden

Ja genau, es gibt keine gesetzlichen Grundlagen wie lange eine Kurmaßnahme bewilligt werden kann, d.h. dies handhaben die Kassen sehr unterschiedlich, von 3 Monaten, bis zu 6 Monaten, 9 Monaten oder so lagne die Mitgliedschaft besteht. Im August werden wir bei Anträgen für die Osterferien ankommen, verrückt, weil ja eine zeitnahe Kurbedürftigkeit besteht!


Nele

Beitrag melden

D.h. ,ich kann mir den Antrag jetzt sparen und schicke im Winter einen neuen Antrag raus,wenn ich nächstes Jahr eine Kur machen möchte? Und kann ich da jetzt schon 'reservieren' in meiner Wunschkind oder erst,wenn der Antrag durch ist?Somit hat das Ganze ja schon einen Touch von Urlaub buchen, was es ja garnicht sein soll :0 (


Nele

Beitrag melden

...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.