Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Annina Dessauer:

Nach welchen Zeitraum kann ich ein Antwort erwarten?

Frage: Nach welchen Zeitraum kann ich ein Antwort erwarten?

otti

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Nach welchem Zeitraum muss ich eine Antwort (Zu-oder Absage) von der Rentenversicherung erhalten,wenn mir der Eingang vom 25.4. 2014 bestätigt wurde.?


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Im Rentenversicherungsrecht gelten die allgemeinen zeitlichen Regelungen zur Untätigkeitsklage. Eine solche ist im Antragsverfahren nach 6 Monaten zulässig, im Widerspruchsverfahren nach 3 Monaten. § 88 SGG.


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