Anastasya
Sehr geehrte Frau Schmitz, ich habe 2 Kinder. Wir hatten einige Schicksalsschläge zu verkraften, u. a. eine schwere psychische Erkrankung und auch körperliche Erkrankung des Vaters. Da ich selbst wegen des ganzen Stresses in Mitleidenschaft gezogen bin, habe ich mich bei eine Psychologin vorgestellt. Sie kann bis auf übermäßige Erschöpfung zum Glück nichts feststellen und schlägt eine Mutter-Kind-Kur vor. Auch da meine Tochter ein paar Diagnosen hat, schlug unsere Kinderärztin eine Kur vor. Nun bin ich Ärztin und der Rentenversicherungsträger ist die Ärzteversorgung. Sie beteiligen sich nicht. Die gesetzliche Krankenkasse (Wir sind bei der TK) meint, es wäre zum Erhalt meiner Arbeitsfähigkeit und sie sei nicht zuständig. So bliebe nur eine private Kur. Ich bin für uns 4 Alleinverdiener, mein Mann darf nicht einmal mehr Autofahren, er wurde kurz vor Abschluss seines Studiums wegen der Erkrankung exmatrikuliert, ist momentan nicht arbeitsfähig und ich kann mir wirklich keine Kur auf eigene Kosten leisten. Mit dem kranken Mann kommen weder Dienste noch Nachtschichten in Frage und ich musste auch mit den Stunden runter gehen, weil die Kinder sonst nicht zur Schule/ in die Kita kommen. Habe ich da einfach Pech und eine Kur kommt nicht in Frage? Ich habe in meinem Leben schon 4 Jahre und 10 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Wenn ich nicht in die Ärzteversorgung einzahle, muss ich in die gesetzliche zahlenmäßig und zusätzlich etwa 10% des Nettolohns als ‚Strafe‘ in die Ärzteversorgung. Wenn ich dies noch 2 Monate täte, um auf 5 Jahre gesetzliche zu kommen, kämen die dann auf? Entschuldigung für die vielen Fragen. Danke
Hallo Anastasya, bei der Mutter-Kind-Maßnahme ist der Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse. Es ist aber normal, dass die Kasse erstmal versucht, dass Sie einen anderen Weg gehen. Gerne unterstützen Sie die Kolleginnen vom Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. bei der Beantragung. Rufen Sie einfach bei der kostenfreien Rufnummer 0800 22 55 100 an. Vielen Dank.
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