SumSum076
Guten Tag Frau Dessauer! Nach meinem Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur kam von meiner PKV nun, dass meine Kinder nur als Begleitpersonen eingestuft und somit keine Kosten für sie erstattet werden. Atteste lagen bei, dass sie aufgrund ihrers Alters (2 und 3 Jahre) nicht so lang von mir getrennt sein sollen. Ist das normal? Lohnt sich ein Widerspruch? Mit bestem Dank Sabine
Annina Dessauer
Die PKV zahlt nur wenn die Kinder Patienten sind. Sprechen Sie bei Ihrem Berater bei der PKV welche Anwendungen die Kinder erhalten müssen, damit sie einen Patientenstatus haben. Allerdings sind die Anwendungen für Kinder unter 6 Jahren oft sehr beschränkt. Wenn die Atteste so ausgefüllt wurden, sind das Atteste für Begleitkinder. Ein Widerspruch lohnt sich also nur dann, wenn bei den Kindern tatsächlich gesundheitliche Probleme vorliegen und man z.B. inhalieren muss. LG Annina Dessauer
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