raffaelo777
Hallo Frau Dessauer, ich würde gerne mit meinem jüngeren Sohn (fast 5) eine Kur beantragen. Er leidet an einer Form von Epilepsie, die sich in der Pubertät verwachsen wird. Ist aber deshalb schon sehr entwicklungsverzögert, da die Krankheit leider erst vor einem Jahr festgestellt wurde. Mittlerweile bekommt er ein ganzes Paket an Förderungen. Bei mir wurde ein bevorstehendes burn-out-syndrom diagnostiziert. Außerdem hatte ich letztes Jahr 2 schwere Operationen (nach einem Unfall) an meiner Schulter. Ambulante Reha wurde dazwischen durchgeführt. Nun meine Fragen: Kann man überhaupt für 2 Personen eine Kur beantragen? Oder gilt 1 Person automatisch als Begleitperson, und wird dann nicht mitbehandelt? Wir waren vor 3 Jahren bereits zur Kur. Da waren meine Kinder die Begleitpersonen. Kann man dann überhaupt schon wieder eine Kur beantragen? Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße raffaelo777
Annina Dessauer
Mit einem chronisch krankem Kind (ich denke dass das ihr Fall ist), kann man auch öfters in Kur als alle 4 Jahre. Selbstverständlich können Sie eine Kurmaßnahme für Ihren Sohn (Patientenstatus) und für sich beantragen. Bitte beachten Sie dass die Beratungsstelle in der Klinik eine Aufnahmeprüfung tätigen muss, damit ihr Kind in der Klinik aufgenommen und mitbehandelt werden kann. Viele Grüße Annina Dessauer
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