"Annabell"
Liebe Frau Jasker, ich hätte eine Frage: Bekommt man eine Kur nur dann genehmigt, wenn Mutter oder Kind erkrankt sind? Ich bin alleinerziehend, meine Eltern wohnen nicht hier und oft wird mir einfach alles zu viel und ich denke ich kann nicht mehr. Job, Kind, finanzielle Probleme. Reichen solche "Dinge" um eine Kur zu beantragen? Danke und liebe Grüße, Enia
Larissa Jasker
Liebe Enia, eine Mutter-Kind-Kur ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen nicht "schwer" krank sein, um diese Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Jedoch müssen mütterspezifische Erkrankungen, wie z.B. Erschöpfung, Überlastung, Schlafstörungen, etc. vorliegen. Ihre Kinder können Sie als gesunde Begleit-Kinder oder als Patienten-Kinder mit eigener Indikation mitnehmen. Im Fokus der Mutter-Kind-Kur stehen jedoch immer Sie und die Mutter-Kind-Beziehung.
HeyDu!
Bei mir reichte eine hohe Infektanfälligkeit, weder Schlafstörungen, noch Erschöpfung, noch Überlastung... im Antrag standen nur Infekte von Mutter und Kind. Bekam die Kur innerhalb von 4 Tagen genehmigt. Man riet mir dazu, zu flunkern und die drei Worte im Antrag zu erwähnen, ich hab es gelassen. Zum Glück... denn dann muss man die ganzen "Hilfestellungen" vor Ort auch über sich ergehen lassen. Unfair denen gegenüber die tatsächlich Bedarf haben.
HeyDu!
Ich schreib Dir das deswegen, (kam vielleicht hart rüber in der ersten Antwort, entschuldige) weil wir einige Frauen dabei hatten, die wussten, dass man bei Überlastung und Co. die Kur schnell bewilligt bekommt und sich dann vor Ort ständig beschwerten, warum sie Therapien für die Richtung bekamen. Ihnen fiel es auf die Füße und ich fand das den Frauen gegenüber mies, die diesbezüglich wirklich Bedarf hatten. Deine Gründe reichen also aber es gibt eben noch weitere Gründe die auch zu einer Bewilligung führen würden. Viel Erfolg Dir und alles Gute.
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