Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Larissa Jasker:

Allein erziehend - trotzdem vier Jahre Wartezeit?

Larissa Jasker

 Larissa Jasker
Beraterin für Mutter-Kind-Kuren
Frage: Allein erziehend - trotzdem vier Jahre Wartezeit?

"Annabell"

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Guten Tag, Mutter-Kin-Kuren können ja nur alle vier Jahre beantragt werden bzw. werden sie wird ja nur alle 4 Jahre bewilligt. Gilt diese Regelung auch, wenn man allein erziehend ist? Ich war mit meinem Sohn 2017 bereits zur Kur. Danke :-)


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Ja, die Frist gilt immer. Sir können nach zwei Jahren versuchen vorzeitig einen Antrag zu stellen, wenn eine neue Diagnose hinzugekommen ist oder sich die Familienkonstellation verändert hat.


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