Eisblume82
Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, da ich unterschiedliches und zum Teil widersprüchliches gelesen habe bzgl. einer potentiellen fruchtschädigenden Wirkung: 1) Welcher Wirkstoff (Mebendazol, Pyrvinium, Pyrantel) darf im 1. Trimenon nun am ehesten verabreich werden, um einen Madenwurmbefall zu therapieren? 2) Und welcher Wirkstoff wäre ab dem 2./3. Trimenon zu bevorzugen? 3) Kann ein Madenwurmbefall für das Ungeborene gefährlich werden bzw. unter der Geburt zu Komplikationen beim Säugling führen? 4) Bei Kinderwunsch: Welchen Wirkstoff dürfte Mann+Frau nehmen bzw. wie lange nach Einnahme des Wirkstoffes verhüten (wegen möglicher Schädigung von Ei-/Samenzellen)? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Die meisten Anthelmintika (Wurmmittel) werden nur in geringem Umfang aus dem Verdauungstrakt resorbiert, so dass nur eine niedrige Belastung des Ungeborenen mit diesen Substanzen zu erwarten ist. Bei folgenden Wirkstoffen liegen Erfahrungen in der Schwangerschaft vor, ohne dass sich bisher ein Zusammenhang mit einer Fruchtschädigung ergeben hätte: - Mebendazol (z. B. Vermox®): bei Befall mit Oxyuren und Askariden - Pyrviniumembonat (z. B. Molevac®): bei Befall mit Oxyuren Nach oraler Gabe wird Pyrvinium nur zu ca. 1% resorbiert. Eine relevante fetale Exposition ist damit nicht zu befürchten (Smith 1976). Das Collaborative Perinatal Project registrierte keine Häufung von Fehlbildungen unter Exposition mit Pyrvinium (Heinonen 1977). Als Alternative würde sich Mebendazol anbieten. Der Wirkstoff Mebendazol ist beim Menschen in der Schwangerschaft relativ gut erprobt, ein Anhalt für ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko ergab sich bisher in humantherapeutischen Dosen nicht. In Gegenden mit endemischem Hakenwurmbefall könnte die Anämie in der Schwangerschaft durch anthelmintische Therapie gelindert werden. Daher wurde in einer großen Studie in Sri Lanka die Anwendung von Mebendazol im II.Trimenon zur Beseitigung des Hakenwurmes untersucht (de Silva et al 1999). Nach Therapie mit Mebendazol wich die Fehlbildungsrate mit 97 von 5.275 Fällen (1,8%) nicht signifikant von der unbehandelten Kontrollgruppe mit 26 von 1.737 Fällen (1,5%) ab. Entgegen dem ärztlichen Rat nahmen 407 Schwangere bereits im I.Trimenon Mebendazol ein, wobei 10 Fehlbildungen (2,5%) registriert wurden. Auch hier ergab sich kein signifikanter Anstieg der Fehlbildungsrate. Der Anteil von Totgeburten und perinatalen Todesfällen (1,9 vs 3,3%) sowie Wachstumsretardierungen (1,1 vs 2,3%) lag nach Behandlung mit Mebendazol signifikant niedriger als in der Kontrollgruppe. Die Autoren sehen bei intestinaler Helminthose einen Nutzen der Mebendazol-Therapie im II./III.Trimenon. Eine direkte Gefährdung des Ungeborenen durch den Wurmbefall besteht nicht.
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