Frage im Expertenforum Medikamente in der Schwangerschaft an Dr. med. Wolfgang Paulus:

Engergiesparlampe

Dr. med. Wolfgang Paulus

Dr. med. Wolfgang Paulus
Facharzt und Leiter der Beratungsstelle für Reproduktionstoxikologie an der Universitätsfrauenklinik Ulm

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Frage: Engergiesparlampe

MichaelaXXX

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Sehr geehrter Herr Dr. Paulus, da ich (23. SSW) sehr besorgt bin, möchte ich Ihnen ein paar Fragen stellen. 1.) Vor 2 Tagen ist uns eine Nachttischlampe mit Energiesparlampe heruntergefallen. Nach dem Fall funktionierte sie nicht mehr. Ich habe allerdings daneben noch mehrere Stunden weiter geschlafen. Am nächsten Abend hat mein Mann die Nachttischlampe untersucht und gemerkt das die Energiesparlampe zerbrochen war. Er hat diese dann noch die ganze Nacht im selben Raum liegen lassen um sie heute dann zu entsorgen. Falls Quecksilber verdampft ist, kann dies meinem ungeborenen Baby Schaden zugefügt haben? 2.) Wissen Sie ob der Dampf einer gerade erst kaputt gegangenen Leuchtstoffröhre unter der ich auf Arbeit ein paar Stunden gesessen habe schädlich für das Ungeborene gewesen sein kann? Ich hätte noch eine weitere Frage: 3.) Neulich hatte ich alte Batterien in der Hand und merkte dann das Batteriesäure ausgelaufen ist. Nach dem Entsorgen habe ich mir die Hände gewaschen. Kann meinem Ungeborernen dadurch etwas passiert sein? Vielen vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort und viele Grüße Michaela


Dr. Wolfgang Paulus

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Quecksilber existiert bei Raumtemperatur als Flüssigmetall oder Dampf. Während flüssiges Quecksilber kaum absorbiert wird, passiert Quecksilberdampf die Lungen, die Haut und den Gastrointestinaltrakt. Kindliche Schädigungen wären allenfalls bei Aufnahme großer Mengen von organischen Quecksilberverbindungen wie Methylquecksilber über den Magen-Darm-Trakt zu befürchten.Die kindliche Quecksilberbelastung können Sie bei Kontakt mit einer zerbrochenen Energiesparlampe vernachlässigen. Schließlich tragen auch viele Menschen Quecksilber in Form von Amalgamfüllungen in wesentlich größeren Mengen im Organismus. Auch der Kontakt mit dem Gas der Leuchtstoffröhre bzw. der Batteriesäure stellt keine Gefahr für das Ungeborene dar.


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