Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich weiß, dass ich bei Ihnen nicht an der 100% richtigen Adresse bin, aber sie sind Zahnärztin und deswegen glaube ich, dass Sie mir meine Frage trotzdem beantworten können. Auf Grund eines Wohnortswechsels in eine andere Stadt, war ich gestern bei einem Zahnarzt, bei dem ich zuvor noch nicht war. Ich bin in der 6. SSW und wurde geröntgt. Es wurden drei "kleine" Bilder gemacht. Es war nicht dieses Gerät, das einem um den Kopf fährt, sondern - wenn man so will - "punktuelle" Bilder. Ich hatte auch eine sehr große Bleischürze an, welche ich mir sogar doppelt vor den Bauch legen konnte. Der Zahnarzt sagte mir, das sei nicht schlimm. Zu diesem Zeitpunkt traute ich auch auf diese Aussage. Seit heute morgen quälen mich allerdings schlimme Schuldgefühle. Ich kann es jetzt aber nicht mehr rückgängig machen.. Vielleicht könnten Sie mir bitte Ihre Meinung/Einschätzung dazu sagen!? Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar. liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Röntgenaufnahmen gelten bei ordnungsgemäßem Strahlenschutz als unbedenklich, da bspw. die Belastung im kritischen Unterleibsbereich bei einer Zahnfilmaufnahme - ohne Strahlenschutz (!) - noch nicht einmal der natürlichen täglichen Strahlenbelastung entspricht. Darum ist die häufig anzutreffende Aversion von Schwangeren gegen ein medizinisch notwendiges Röntgen durch nichts gerechtfertigt - im Gegenteil: Eine dadurch falsch gestellte Diagnose kann u.U. zu schweren Schäden des Ungeborenen führen. Wegen Unkenntnis einer sicheren Schwellendosis sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft - wie auch bei jeder anderen Röntgendiagnostik - nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden; dies gilt insbesondere für das 1. Trimenon.
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