Frage im Expertenforum Kinderzahngesundheit an Dr. med. dent. Jacqueline Esch:

bleibender Schneidezahn abgebrochen

Frage: bleibender Schneidezahn abgebrochen

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Hallo, hatten sie meine untenstehende Frage überlesen? Ich möchte wirklich nur das Beste für meinen Sohn. Er ist gerade 7 Jahre alt und schon fehlt ihm ein Riesenstück des 1/1. http://www.rund-ums-baby.de/zahngesundheit/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=17898&forum=106 Mein 7 jähriger Sohn hat sich bei einer Schulveranstaltung ein sehr großes Stück des rechten bleibenden Schneidezahnes (mittig schräg nach oben) abgeschlagen. Ist es ein Behandlungs- oder Versorgungsnachteil für ihn, wenn sein abgebrochener Zahn als Schulunfall über die BG behandelt wird? MfG Sabine


Dr. Jacqueline Esch

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Hallo, die Vergütung durch die private Versicherung ist besser. Jedoch muss der Unfall wie oben beschrieben so abgerechnet werden. Sie können jedoch mit Ihrem Zahnarzt sogenannte private Mehrkosten vereinbaren, damit Sie die beste ästhetisch hochwertige Versorgung erhalten. Zu den Laborkosten kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Da müssen sie Ihren Zahnarzt persönlich fragen. Liebe Grüße


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Die Schule muss den Unfall bei der GUV melden. Die übernehmen dann im Falle einer späteren Versorgung des Zahnen z.B. durch eine Krone die Kosten.


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Hallo, dass ein Schulunfall über die BG läuft weiß ich bereits, danke. Meine Frag ist aber: Wird der Zahn über die BG genauso gut versorgt wie bei einer privaten Versicherung? Gerade weil ein oberer Schneidezahn ja immer im Blickpunkt ist möchte ich den Zahn schon kosmetisch und medizinisch gut versorgt wissen. Vielleicht bekomme ich ja noch fachkundige Antwort. Meine Söhne haben bisher noch nie was an den Zähnen gehat und immer darauf geachtet. LG Sabine


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Der Zahn wird genauso versorgt wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Versicherung. Wo soll da der Unterschied sein? Die GUV übernimmt immerzu die erneut fällige und nötige Behandlung. Z.B. der Zahn 11 braucht in 10 Jahren eine Krone. Diese wird beim Zahnarzt angefertigt und eingesetzt. Sollte nach weiteren 10 Jahren die Krone wieder defekt sein, bezahlt die GUV die Krone erneut wieder. Das ist wie eine lebenslange Garantie. Es muss nur von der Schule und den Eltern bei der zuständigen GUV gemeldet werden.


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Hallo, das wäre der Idealfall. Mir ist aber auch schon anderes berichtet worden und deswegen möchte ich Klarheit. LG Sabine


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Das ist nicht der Idealfall, das ist so von Gesetzgeber vorgeschrieben. Ich bin vom "Fach" und kann es so bestätigen.


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Hallo, wenn Du selbst Zahnärztin bist, weißt Du, dass bei BG Sachen sehr viel Schreibarbeit mit Begründungen und Prüfungen auf den behandelnen Arzt zukommt. Er wird zwar ähnlich wie privatkassenärztlich bezahlt, jegliche Behandlung und das verwendete Material müssen aber stets begründet werden. Zumindest in der Humanmedizin ist es so. Aus dem "Fach" komme ich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Zahnärzten so viel anders ist. Nicht jeder Ärzt/Zahnarzt möchte sich diesem Druck aussetzen und kostspielige Verfahren und Materialien rechtfertigen. Ich könnte mir da schon vorstellen, dass nicht immer das am besten geeignete Material beim Zahnersatz verwendet wird, da zu teuer? Schwarze Schafe gibt es leider überall. Ich möchte einfach nur die beste Behandlung für meinen Sohn und denke, jede Mutter die in derselben Situation ist wie ich, wird verstehen, dass ich mir diese Frage stelle. LG Sabine


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Zahnmedizinische Fachassistentin in der Abrechnung. Bei uns ist nur eine DIN A4 Seite auszufülllen und an die GUV zurückzusenden. Die weitere Behandlung wird ganz normal wie bei jedem anderen Patient durchgeführt. Die GUV schreibt keine minderwertige Zahnversorgung vor. Z.B. kein Edelmetall oder eine Kunststoffverblendung. Wäre ja noch schöner. Dieser Heil- und Kostenplan wird ganz normal über die zuständige Zahnärztekammer abgerechnet. Allerdings entfällt die Zuzahlung für den Patienten , da die GUV 100% der Kosten trägt.


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Hallo, demnach kommt es also darauf an, welchen Zahnarzt ich auswähle. Denn Zahnarzt ist nicht gleich Zahnarzt, das habe ich leider schon am eigenen Leib bitter erfahren müssen. Von VORSCHREIBEN minderwertiger Versorgung seitens der GUV habe ich nichts geschrieben. LG Sabine


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das Labor das die Krone anfertigt. Es gibt ja auch verschiedene Keramikverblendungen. Von "normal" bis "teuer". Oder auch die Goldlegierung kann variieren von NEM (Nichtedelmetall) bis hochgoldhaltig. Ich würde sagen da müssen Zahnarzt und Labor zusammen passen. Ansonsten schreibe mir gerne eine E-Mail. Addy ist oben hinterlegt.


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Guten Morgen, ja siehst Du, das war die Info um die es mir ging. Unser derzeitiger Zahnarzt ist sehr gut ich vertraue ihm. Er setzt nur hochwertige Technik und Materialien ein. Das Labor ist Top aber leider auch recht teuer. Im Normalfall ( also wenn es über unsere eigene Versicherung laufen würde) würde ich für meinen Sohn nur gute Qualität haben wollen, weil es ihm nichts nützt, wenn alle Nase lang wieder was an dem Zahn gemacht werden muß. Diese Tortour - und für einen 7 jährigen heißt es schon was, über 1 Stunde auf dem Zahnarztstuhl mit geöffnetem Mund, und so gut wie bewegungslos zu liegen- möchte ich ihm einfach ersparen. Also würde/müßte die GUV auch das teure Labor bezahlen oder können die Einwände haben? LG Sabine


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