Frage im Expertenforum Kinderzahngesundheit an Dr. med. dent. Jacqueline Esch:

Arztbesuch?

Dr. med. dent. Jacqueline Esch

Dr. med. dent. Jacqueline Esch
Zahnärztin spezialisiert auf Kinderzahnheilkunde

zur Vita

Frage: Arztbesuch?

Mitglied inaktiv

Hallo ich bin heute entweder 14+0 oder 15+0 (mein arzt ist nicht sicher) und hab morgen einen zahlarzttermin zur vorsorge. wie ist das? darf ich unter umständen ne betäubung bekommen? was darf ich nicht was muss ich beachten?? danke


Die Schwangerschaft erfordert die Berücksichtigung einiger spezifischer ärztlicher und rechtlicher Belange, um eine Gefährdung oder Schädigung des ungeborenen Lebens zu vermeiden. Darüber hinaus sind die physischen und psychischen Besonderheiten der Schwangeren zu beachten. Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen: Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen befaßt sich in § 22, § 25 und § 28 mit den Besonderheiten der Anwendung ionisierender Strahlen bei weiblichen Personen im gebärfähigen Alter und in der Schwangerschaft. Obwohl es als erwiesen gilt, daß eine pränatale Strahlenexposition, in Abhängigkeit von der Dosis und vom Gestationsalter zum Tod der Leibesfrucht, zu Mißbildungen, Wachstumsstörungen, malignen Erkrankungen sowie genetischen Veränderungen führen kann, wird das Risiko zahnärztlicher Aufnahmen bei Beachtung eines optimalen Strahlenschutzes als extrem niedrig eingestuft. Die Strahlenbelastung im Bereich des Uterus wird bei Aufnahmen im Mund-Kiefer-Bereich in der Größenordnung der natürlichen Hintergrundbelastung zwischen 0,1 bis 1 pGy geschätzt. Wegen Unkenntnis einer sicheren Schwellendosis sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden; dies gilt insbesondere für das 1.Trimenon. Um die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten, sollten höchstempfindliche Filme, Rechtecktubus sowie Mehrfachröntgenschutz verwendet werden. Die Zahl der Aufnahmen ist auf ein Minimum zu beschränken, auf besondere Maßnahmen des Strahlenschutzes sollte geachtet werden. Lokalanästhetika dürfen auch in der Schwangerschaft zur Infiltrations- und Leitungsanästhesie eingesetzt werden. Dies gilt auch für Präparate mit Adrenalinzusatz. Bevorzugt werden sollten bewährte Vertreter dieser Gruppe, vor allem wenn sie rasch inaktiviert werden, wie Procain oder auf Grund ihrer hohen Proteinbindung die Plazenta kaum passieren, wie Bupivacain, Etidocain und Articain. Teilen sie ihrem Zahnarzt mit, dass sie schwanger sind und ihr Zahnarzt wird sie gerne beraten Liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.