minuschka
Guten Tag Frau dr. Esch, meine Tochter (3,5 J.) bekam einen Heil- und Kostenplan für; - 2 konfektionierte Krone in der Pädiatrie, - Materialkosten Zirkon, - Versigelung von kariesfreien Zahnfissuren mit Kunsstoffen, - Präp. e. Kavität u. Restauration in Adhäsivt., 2flächig. und - Profess. Zahnreinigung. Per Telefon erklärte mir die Krankenkasse zuerst, dass diese Kosten (außer für die Zahnreinigung) übernehmen würden. Nach Erreichung der Behandlungs- und Kostenplanes bekam ich den Ablehnungsbescheid mit der Begründung, es handelt sich um außerverträgliche Leistung. Nach meine Information, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für konfektionierte Stahlkronen.Nicht nur für Kronen und deren Verblendung, sondern generell für alle zahnärztlichen Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse seit 2005 den diagnoseorientierten Festzuschuss, der sich nach dem Zustand der Zähne richtet. Die Regelversorgung sieht eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Nichtedelmetallkrone vor, bei der chirurgischer Stahl eingesetzt wird. Ist dass auch so für kleinen Kinder ???? Im Bereich der Zahnmedizin stellt die sogenannte Prophylaxe in Form einer professionellen Zahnreinigung eine wesentliche Maßnahme zur Prävention von Krankheiten im Mundraum dar. Eine gründliche Prophylaxe empfiehlt sich sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Die Kosten einer Prophylaxe können bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.... oder etwa nicht???? Nun bin ich nicht sicher, ob ich Widerspruch legen soll oder nicht und wenn ja... reichen die o.g. Gründe ??? Ich bitte sie um Feedback!!! VIELEN DANK IM VORAUS!!!
Hallo, es herschen in Deutschland unterschiedliche Abrechnungsformen in den Bundesländern. Für Bayern ist es momentan so das die konfektionierte Kinderkrone von der Kasse bezahlt wird. Zusätzliche Leistungen wie Kofferdamm (Spanngummi) und Versieglungen der Milchzähne,... können privat verrechnet werden. Bei Keramik-Kunststofffüllungen sind Mehrkosten zum Kassenanteil üblich. Aber nicht nur die Kosten sind entscheident. Lassen Sie sich am besten nochmal von Ihrem Zahnarzt aufklären. Viele Grüße