Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Prof. Michelmann! Ich bin im Vorbereitungszyklus für unsere erste ICSI. Noch sind wir uns ganz unsicher, wie viele befruchtete Eizellen zu Embryos weiterentwickelt und letztenendes transferiert werden sollen. Einerseits wollen wir im Rahmen der dt. Gesetzgebung alle Möglichkeiten ausschöpfen, andererseits aber auch eine Mehrlingsschwangerschaft verhindern. Zudem können wir noch gar nicht einschätzen, wie günstig sich unsere Ei- und Samenzellen verhalten. Unser KIWU-Doc meinte u.a. dazu, dass er mich nicht zwingen könnte, im Falle einer Umentscheidung bzgl. der Anzahl, mir sämtliche Embryonen transferieren zu lassen. Doch frage ich mich, ob eine Ablehnung von Embryonen irgendwelche juristischen Konsequenzen - für meinen Arzt oder uns - zur Folge hat bzw. was mit "verwaisten" Embryonen in Deutschland geschieht. Über Ihren Kommentar wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Elo
Hallo Elo, wir sind ja leider in Deutschland in der schlechten Situation, dass wir keine Embryonenselektion durchführen. Es dürfen nur maximal 3 Embryonen entstehen. Vorher sollte es mit dem behandelnden Arzt abgesprochen (und dokumentiert) werden, wieviel Embryonen enstehen und transferiert werden sollen. Die optimale Anzahl hängt von vielen Faktoren ab (Alter der Patientin, Vorgeschichte etc.). Ich warne davor, sich in letzter Minute umzuentscheiden. Kein Mensch kann Sie zwar zwingen, sich ungewünschte Embryonen übertragen zu lassen, doch bringen Sie dadurch Ihren Arzt in große Schwierigkeiten. Er darf den ungewünschten Embryo nicht einfach verwerfen sondern muss ihn kryokonservieren und den Vorgang offiziell melden. Wenn Sie Angst vor einer Mehrlingsschwangerschaft haben, sollten maximal nur zwei Embryonen entstehen und transferiert werden.