Mitglied inaktiv
ich habe meinen kinderwunsch schon seit 14 wochen erfüllt bekommen (2. kind) ich bin 37,7 jahre, wiege 68 kg, bin in der 13+2 ssw und habe ein erstsemstersreeening machen lassen. nackenfalte 2,4, kindsgröße 8,4 cm, alles am kind i.o. bis auf die grenzwertige nackenfalte (lt. ärztl. aussage) blutuntersuchung papp-a ergab einen guten wert und einen grenzwertigen (grauzone)- lt. telefonischer aussage habe ich einen wert von 1:600, lt. meiner ärztin (degum II) müsse er aber bei 1:1100 liegen und ich muß/soll unbedingt eine fruchtwasseruntersuchung machen lassen. ich bin seit tagen schon völlig wirre... das will ich ja keinesfalls, ich gehe auch nicht von t21 aus. aber meine frau dok ist völlig panisch, schon am montag morgen zum esc/nfm knallte sie mir an den kopf, dass es zu 90% ein t21-kind sein soll/kann, t13+18 konnte sie ausschließen. sie erzählte mir schon auf der untersuchungsliege im beisein meines mannes, wie so eine "abtreibun" vonstatten geht..... ich war soooooooo am boden zerstört. können sie mir etwas licht in dieses wirrwar bringen?
Hallo, eine Sache vorweg: niemand muss eine Fruchtwasseruntersuchung, erst recht nicht eine Abtreibung durchführen egal wie hoch das geschätzte Fehlbildungsrisiko ist. Die juristische Situation erfordert es, dass eine ernsthafte Aufklärung ohne Verharmlosung der möglichen Konsequenzen erfolgen muss. Daher ist ein Gewissenskonflikt bei Ihnen als Folge der Aufklärung nur verständlich. Fragen Sie sich, was der Grund Ihrer Einwilligung in die Durchführung der Nackentransparenzmessung war. Wenn die Antwort lauten sollte, dass Sie auf gar keinen Fall eine Schwangerschaft beim Verdacht auf eine Trisomie 21 austragen würden, dann wäre die empfohlene Fruchtwasseruntersuchung und gegebenenfalls ein Schwangerschaftsabbruch die logische Konsequenz. Wenn Sie jedoch einen Schwangerschaftsabbruch nach ausreichender Information für sich kategorisch ausschliessen, dann liegt die Antwort auf der Hand. Niemend kann oder will Sie überreden, auch Ihre Frauenärztin nicht, nur Sie selbst können diese Entscheidung Treffen. Ich zweifele nicht an der Kompetenz der behandelnden Frauenärztin. Allerdings steht es Ihnen immer Frei eine 2. Meinung einzuholen, am besten ebenfalls von einem Arzt mit der Degum Qualifikation unter Vorlage der Befundkopien. Alles Gute, Ihr N. Nassar
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