november2012
hallo lieber doc! mein mann ist alleinverursacher und arbeitet als soldat.normalerweise würde nach dem neuen gesetz die bundeswehr die kosten für eine icsi behandlung zu 100% übernehmen. gestern bekam ich einen anruf das der befund vom urologen noch fehlt. den reichen wir nach. desweiterne sagte der mann,das alles was mein mann betrifft dann bezahlt wird und der rest wohl nicht!wie kann das sein?das geht doch garnicht oder?ich hab ja keine schuld!aufgrund seiner krebs erkrankung geht es nur über eine icsi behandlung. was oder wieviel würde die bundeswehr dann übernehmen und würde den rest meine krankenkasse(knappschaft) zahlen oder haben wir auch kosten die wir dann selbst tragen müssten?und wie hoch wären die ungefähr? vielen dank für ihre ausführliche antwort-ich bin momentan echt verzweifelt:-((
Hallo, november2012, Stand der Dinge ist folgender (natürlich ohne Gewähr, weil die Regelungen sehr neu sind): Auch wenn der Mann Alleinverursacher ist, hat die Bundeswehr (BW) nur die Kosten vom Mann zu übernehmen. Dies aber komplett und betrifft Spermienaufarbeitung, Sachkosten und Serologie (Bluttests). Den größeren Rest übernimmt die gesetzliche Krankenkasse der Frau normalerweise zu 50%. Zufällig sind Sie aber in einer Kasse, die Ihren Eigenanteil auch zu 100% übernimmt. Es sollten also eigentlich keine Kosten auf Sie zukommen (Voraussetzung: Sie sind verheiratet und Sie und Ihr Mann im richtigen Alter). Es gibt Verträge zwischen BW und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), die voraussetzen, dass das IVF-Zentrum einen Antrag bei der BW und der Knappschaft stellt, und zwar über das sog. Formular 70 oder 71. Dieses Formular müssen die BW-Verwaltung und die Knappschaft stempeln und unterschreiben. Das IVF-Zentrum rechnet dann über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit der BW komplett und mit der Knappschaft zu 50% ab. Sie bekommen eine 50%-Rechnung vom IVF-Zentrum, die Sie bezahlen und dann zur Erstattung bei der Knappschaft einreichen. Die Medikamente bezahlen Sie zu 50% beim Apotheker und reichen die Quittung/das gestempelte Rezept bei der Knappschaft zur Erstattung ebenfalls ein. Also keine Panik! Viele Grüße und viel Glück Dr. O. Schmidt .
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