moechtegernmami
Sehr geehrte Frau Dr. Popovici, Frau Bader aus dem Rechtsforum hat mich mit folgender Frage an das Kinderwunschexperten-Forum verwiesen. Können Sie mir bezüglich der folgenden Rechtsfrage vielleicht weiterhelfen? Die bayerische Beamtenbeihilfe gibt an, die Kosten für den 3. Versuch einer ICSI nur dann zu begleichen, wenn in den vorangegangen 2 Versuchen eine erfolgreiche Befruchtung eingetreten ist. Was versteht die Behörde unter "erfolgreiche Befruchtung"? Ist die Befruchtung der Eizelle oder die Befruchtung der Frau (also der Eintritt einer Schwangerschaft) von der Beihilfe gemeint? Danke für Ihre Zeit und Mühe sagt moechtegernmami
Hallo, mit einer "erfolgreichen Befruchtung" ist alleinig die Befruchtung der Eizellen gemeint (die Sie hoffentlich bei Ihren ersten 2 Versuchen hatten). Ein Eintritt einer SS ist nicht gefordert. Alles Gute und viel Glück!! RP
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