Mitglied inaktiv
Unter welchen Umständen kann man denn Zuschüsse für die Unterbringung bei einer Tagesmutter beantragen? Zählt hierbei dann das momentane Einkommen, oder auch Ersparnisse? Und können Sie mir sagen, wo man diese beantragen kann? Herzlichen Dank!!
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Tanya, seit dem 01.04.2005 haben sich die Voraussetzungen für die Finanzierung der Tagespflege über die Jugendämter grundsätzlich verändert. Alle Erziehungsberechtigten, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit die Betreuung ihrer Kinder nicht selbstständig übernehmen, können die Kosten der Tagespflegeperson über das Jugendamt mitfinanzieren lassen. Die Tagespflegeperson erhält vom Jugendamt die Tagespflege direkt vergütet. Von den Erziehungsberechtigten wird ein einkommensabhängiger pauschalierter Kostenbeitrag gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII erhoben, der an die Kindergartenbeitragstabelle angeglichen ist. K o n k r e t e Kosteninformationen kann Ihnen nur der/die zuständige/r Sozialarbeiter/in Ihres Jugendamtes geben. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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