Hallo zusammen,
ich gehe ab 1.10 wieder arbeiten (Filialleiterinn in Vollzeit bis 20:00)
unsere Tochter gerade 18 Monate alt soll vormittags von einer TAMU betreut werden und nachmittags von den Omas.
Der Plan steht und auf dem Papier sieht es gut aus.
Bin angemeldet bei der Kinderbetreuungs EV vom JA.
nun soll ich mich dort nach den Sommerferien (ende August) melden dann wird mir eine Tamu zugeteilt(wirklich zugeteilt!).
Ich glaube das ist zu wenig zeit für die eingewöhnung, da ich im September schon zur einarbeitung immer mal wieder in den Laden möchte und sie dann schon gerne betreuen lassen würde. Ich möchte eine sanfte eingewöhnung und meine Tochter nicht mit Tränen und geschrei abgeben, sie ist es gewohnt das Mama nicht immer da ist dann ist sie bei den Omas. Ich möchte mit einem guten gefühl wieder arbeiten gehen...
Kann mir jemand sagen wie lange vorher ihr eure Tamu kennengelernt habt? und erfahrungen während der eingewöhnung schreiben?
Ist es das übliche Verfahren das man eine Tamu zugewiesen bekommt?
Falls die Chemie nicht stimmt wird die Zeit doch immer knapper...
Vielen dank und LG
Sonja
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 13:25
Antwort auf:
zurück in den Job=Tagesmutter=Eingewöhnung???
Hallo Sonja,
die Chemie zwischen Ihnen und Ihrer Tagesmutter muss auf alle Fälle stimmig sein, sonst ist eine Tagespflege zum Scheitern verurteilt. Daher müssen Sie eine Tagesmutter finden, zu der Ihr Bauchgefühl stimmig ist.
Leider verfügen manche Jugendämter nicht über einen ausreichenden Pool von Tagesmüttern. So können Sie manchmal erst eine Tagesmutter vermitteln, wenn diese wieder einen Platz frei hat, weil vielleicht ein Tageskind einen Kindergartenplatz bekommen hat - daher der Begriff „Zuteilung“.
Viele Tagesmütter stellen jedoch dem Jugendamt ihre Plätze nicht zur Verfügung, sondern suchen lieber privat ein Tageskind, um einen höheren Stundlohn zu erhalten Sie haben daher auch die Möglichkeit über eine Anzeige eine qualifizierte Tagesmutter selber zu suchen. Wenn Sie einen Antrag auf „Tagespflege“ beim Jugendamt stellen, dann können Sie auch dort Ihre selbst gefundene Tagesmutter angeben. Wichtig ist nur vorher mit der Tagesmutter abzuklären, ob sie
a) eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt hat;
b) qualifiziert ist – das bedeutet: mindestens einen Qualifizierungsbasiskurs ( 80 Unterrichtsstunden) besucht und evtl. auch den Qualifizierungsaufbaukurs (weitere 80 Unterrichtsstunden mit Zertifikat vom Bundesverband für Tagesmütter ) gemacht hat;
c) bereit ist ihre finanzielle Leistung über das zuständige Jugendamt laufen zu lassen.
Die Eingewöhnung bei einer Tagesmutter muss – je jünger das Kind ist – desto behutsamer gestaltet werden. Ihre kleine Tochter muss lernen können Fremdes zu Vertrautem zu machen und Neugier über die eigene Angst siegen zu lassen. Daher sollte eine Eingewöhnung geduldig, langsam und aufmerksam vollzogen werden. Zu bedenken ist nämlich, dass sich für das Kind direkt drei Dinge ändern: Die Umgebung und das Inventar sind neu, eine fremde Erwachsene tritt an Mamas Stelle und unbekannte Kinder konkurrieren mit ihr um Spielzeug und Betreuung. Damit es nicht zur „Betreuungskatastrophe“ kommt, sollte ein stufenweises Vorgehen eingehalten werden:
Anfangsphase
In dieser Phase sollten Sie Besuche mit Ihrer Tochter gemeinsam bei der Tagesmutter planen. In Ihrem Beisein lernt sie die Wohnung der Tagesmutter kennen; weiß bald wo das Spielzeug liegt, wer alles noch bei der Tagesmutter lebt und und und. Die Tagesmutter und Sie sollten es schaffen ein Zweitzuhause entstehen zu lassen, das Neugierde weckt und Spielfreude aufkommen lässt, dann wird es nämlich spannend die neuen und lustigen Eigenheiten der Tagesfamilie kennen zu lernen. Auch die Kontakte zu den anderen Kindern bahnen sich in dieser Phase an.
Ihre nicht leichte Aufgabe besteht nun darin, sich immer mehr aus dem Geschehen zurückzuziehen, bis Tagesmutter und Tageskind ganz gut alleine miteinander zurecht kommen.
Stabilisierungsphase
Hier heißt es nun für Sie, sich für kurze Zeiträume zurückzuziehen – jedoch per Handy sofort erreichbar zu sein, um im Krisenfall sofort wieder bei Ihrer Tochter sein zu können. Die Tagesmutter übernimmt dann zunehmend die Versorgung Ihrer Tochter und bietet sich als Spielpartner an. Unter genauer Beobachtung der Reaktionen Ihrer Tochter vergrößert sich dann mit und mit der Zeitraum, in dem Ihre Tochter mit der Tagesmutter alleine bleibt. Akzeptiert Ihre Tochter die Trennung jedoch nicht und lässt sie sich auch nicht von der Tagesmutter beruhigen, dann muss die Phase 1 noch eine Weile eingehalten werden, bevor mit weiteren Trennungsversuchen gestartet wird.
Schlussphase
Jetzt sollte die Mutter während der Betreuungsstunden nicht mehr präsent sein – jedoch jederzeit im Notfall erreichbar. Ihre Anwesenheit ist im Idealfall dann nicht mehr nötig, da nun die Tagesmutter Ihre Rolle übernommen hat. Die Eingewöhnung ist erst dann abgeschlossen, wenn Ihre Tochter die Tagesmutter als „sichere Basis“ akzeptier und sich von Ihr in allen Lagen trösten lässt. Da die Eingewöhnung eine hohe Anpassungsleistung von Ihrer Tochter erfordert, sollte sie aus diesem Grund zumindest in den ersten Wochen auch nur halbtags erfolgen!
Wie Sie aus diesen Phasen ersehen können, benötigt man für den Betreuungsanfang reichlich Zeit. Das können 4 – 8 Wochen bedeuten. Jede überstürzte Eile am Betreuungsanfang wird sich rächen. Hier geht es um den Aufbau einer stabilen Beziehung, die für längere Zeit die Zweitfamilie Ihrer Tochter darstellen wird. Vorsichtig sollten Sie auch dann vorgehen, wenn am Anfang alles glatt zu gehen scheint: Keine Tränen, keine Streits, Ihre Tochter spielt sofort. Kinder, die sich scheinbar schnell eingewöhnen, können nach ein paar Wochen emotional sehr stark einbrechen und müssen dann noch einmal mit Unterstützung der Eltern bei der Tagesmutter stabilisiert werden. Somit ist ein absolut stimmiges Bauchgefühl zur Tagesmutter für Sie ein Muss!
Wenn Sie eine geeignete Tagesmutter gefunden haben, dann schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit ihr, um alle wichtigen Dinge für beide Seiten verlässlich zu regeln; einschließlich der finanziellen Seite – auch wenn diese über Ihr zuständiges Jugendamt laufen sollte. Diesen Betreuungsvertrag können Sie über den Bundesverband für Kindertagespflege e.V. beziehen: www.tagesmuetter-bundesverband.de .
Noch Fragen?
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 03.06.2009
Antwort auf:
zurück in den Job=Tagesmutter=Eingewöhnung???
die sich jetzt gerade aus ihrer Antwort ergibt.
Könnte im schlimmsten Fall auch eine Oma die Eingewöhnungsphase "weiter" machen, falls es wirklich 8 Wochen dauert?
Zu den beiden Omas hat unsere Tochter eine sehr enge Bindung.
Erstmal vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort und den Link,
dort lese ich mich gerade schlauer ;o)
Grüsse
Sonja
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 20:08
Antwort auf:
zurück in den Job=Tagesmutter=Eingewöhnung???
Hallo Sonja,
ja, das ist durchaus möglich, wenn die Oma eine verlässliche Bindung bereits mit Ihrer Tochter hat und mit Ihnen dahinter steht, dass die Tagesmutter ein "Mutterersatz" für Ihre Tochter werden soll. Unsicherheiten seitens der Oma würden Ihre Tochter sonst mit verunsichern.
Viel Erfolg!
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 03.06.2009
Antwort auf:
zurück in den Job=Tagesmutter=Eingewöhnung???
hallo,
woher kommen Sie?
Ich bin Qualifizierte Tagesmutter und besitze auch die Pflegeerlaubnis.
Wir haben einen Hund und wir haben eine 10 jährige Tochter. Wegen weiteren Informationen würde ich mich freuen wenn Sie sich bei mir melden würden.
lg Nicole
Mitglied inaktiv - 18.06.2009, 16:51