Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Unfallversicherungspflicht bei der BG

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Unfallversicherungspflicht bei der BG

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Hallo Frau Ochel-Mascher, ich hab mal eine Frage wegen der Unfallversicherungspflicht bei der BGW. Wissen Sie, ob man sich anmelden muß und ob es rechtens ist, dass die BG bis zu 4 Jahren die Beiträge nachfordern kann? Da wir als Tagesmütter ja als selbstständig gelten ist es verwunderlich, dass wir uns versichern müßen. "Normale" Selbstständige ohne Angestellte müßen sich nämlich nicht bei ihren BG´s versichern. Vielen Dank Kathrin


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Hallo rokadi, meinen Sie mit BG - die Berufsgenossenschaft? BGW? Bitte keine Abkürzungen schreiben, damit ich evtl. auch recherchieren kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bis bald Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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Hallo, ich meinte die Berufsgenossenschaft Gesundheits und Wohlfahrtspflege. Danke


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Hallo rokadi, benötige noch etwas Zeit zum recherchieren und melde mich Anfang der nächsten Woche wieder. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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Hallo rokadi, in der nächsten Woche habe ich noch einige Gesprächstermine, um Klarheit hinsichtlich der privaten / gesetzlichen Unfallversicherung (Freiwillig/Pflicht ?!?) zu erhalten. Sobald ich Verbindliches weiß, melde ich mich wieder. Solange bitte ich um Ihre Geduld. Freundlich Grüße Gaby O-Mascher


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Hallo rokadi, leider habe ich bei den Gesprächstermine keine klaren Aussagen hinsichtlich der Unfallversicherung erhalten. Rückfragen meiner Mitarbeiter beim Landesverband brachten auch keine Klarheit. Sicher ist, dass die Jugendämter ihre Tagesmütter beim Gemeindeunfallverband anmelden. Wieso es ein „ Muss „ bei der BG ist, ist mir persönlich unverständlich, da wir ja nicht als Tagesmutter „Selbstständig“ sind – es sei denn Sie hätten ein Gewerbe angemeldet oder eine Ich-AG gegründet - und "Tagesmutter" ja erst auf dem Weg ist ein anerkannter Beruf zu werden. Ich bleibe am Ball. Sobald ich Verbindlicheres weiß, melde ich mich gerne wieder. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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SGB VII § 2 absatz 9 begründet bei der BGW angeblich die Mitgliedschaft. Gruß Holger Arndt


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Hallo Rokadi, ich habe versprochen, wenn ich etwas näheres Erfahre, dann melde ich mich wieder. Hier nun die neuesten und absolut verbindlichen Informationen: Unfallversicherungspflicht: Tagespflegepersonen, die auf Dauer ein oder mehrer Kin-der nur einer Familie betreuen, sind als Beschäftigte des elterlichen Haushalts bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (GUVV/Unfallkassen) gesetzlich unfallversichert. Tagespflegepersonen, die regelmäßig Kinder aus verschiedenen Familien betreuen, sind selbstständig in der Wohlfahrtspflege tätig und bei der BGW ( Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII). Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme ihrer Tätigkeit der BGW anmelden. Eine private Versicherung entbindet nicht von der Unfallversicherung bei der BGW. Der jährliche Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der BGW beläuft sich z.Zt. auf 79,38 €. Die langjährigen TPPs, die sich bis zum 30.06.06 dort anmelden, bekommen die Jahresgebühren, die vor 2005 angefallen wären, erlassen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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