Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Tagesmutter

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Tagesmutter

Mitglied inaktiv

Hallo, hab da ein paar Fragen zum Thema Tagesmutter. Welche Voraussetzungen muß ich mitbringen um Tagesmutter zu werden? Wie läuft die Ausbildung da zu ab? Welche Abschlüsse muß ich machen? Wo kann ich mich dazu ausbilden lassen? Muß ich mich regelmäßig weiterbilden? Wie läuft das mit den Versicherungen?.... Vielleicht gibt es ja auch eine Internetseite wo diese Dinge beschrieben sind. Hab aber noch nichts so richtiges entdeckt. Vielleicht können sie mir ja eine empfehelen. Vielen Dank. Gruß Silke


Ihren Wunsch Tagesmutter zu werden kann ich nur unterstützen. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn ich Ihnen den Begriff Tagespflege näher bringe. Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung in Tagespflege 1. in der Familie der Tagespflegeperson als Tagesmutter 2. in der Wohnung der Eltern als Kinderfrau Die Tagesmutter muss sich überlegen: - passt ein weiteres Kind in meine Familie? - Welches Kind passt in meine Familie? - Wie steht meine Familie zu dieser Tätigkeit? - Wie wird sich die Zusammenarbeit mit den abgebenden Eltern gestalten? Für die Kinderfrau sind folgende Fragen zu klären: - Was bedeutet es, in einem fremden Haushalt Kinder zu betreuen? - Welche zusätzlichen Arbeiten (Hausarbeit) bin ich bereit zu erledigen? - Kann ich auf andere Familienregeln und Erziehungsvorgaben eingehen? - Wie selbstständig oder weisungsgebunden ist meine Tätigkeit Die Besonderheit der Tagespflege ist eine individuelle Betreuung eines Kindes in der Tagesfamilie. Nur hier erfährt es - die intime Atmosphäre einer Familie - Gehalten- und Getragenwerden - Möglichkeit zum Schmusen und Kuscheln - Liebevollen Trost - Kann seine Fähigkeiten und seine Persönlichkeit im besonderem Maße entfalten es erlebt - Familienalltag mit seinen individuellen Aktivitäten - Notwendige Ruhe - Vertraut sein und gegenseitiges Vertrauen es wächst mit den Kindern der Tagesfamilie geschwisterähnlich auf. Die individuelle Betreuung wird getragen durch - die freundliche, liebevolle Art der Tagesmutter - die Gestaltung des Tages nach den Bedürfnissen des Kindes - Förderung seiner Fähigkeiten - Förderung seiner Persönlichkeit durch Spieleangebot und anderen Aktivitäten Wer wird Tagespflegeperson: - Jede Person, die Freude an der Erziehungsaufgabe und am Leben mit Kindern hat und verbindlich auf längere Zeit diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchte. Verbindlichkeit und Verlässlichkeit über einen längeren Zeitraum stellen die Ausgangslage für eine Betreuung zum Wohl des Kindes dar. Man muss jedoch die eigene Motivation und Belastbarkeit überprüfen: - die Tagesmutter ist phasenweise mehr an das Haus gebunden. Sie braucht mehr Zeit für die Kinder und hat folglich weniger Zeit für sich; es wartet mehr Hausarbeit auf sie. - Akzeptiert sie die Veränderung Ihrer Familie durch ein Tageskind - Unterstützt die Familie die Aufnahme des Tageskindes - Kann sie dem Kind eine positive Lebenseinstellung geben - Ist genug Platz zum Spielen, Schlafen oder für Hausaufgaben vorhanden - Kann sie vor dem Hintergrund der eigenen Erziehungsvorstellungen auf die Persönlichkeit des Tageskindes und auf seine erzieherischen Bedürfnisse eingehen - Kann sie sich auf einen kontinuierlichen Prozess des „Erziehungsdialogs“ zwischen abgebenden Eltern und ihr einstellen und Kompromissbereit sein - Ist sie zu einer kooperativen – am Wohl des Kindes ausgerichteten Zusammenarbeit mit den Eltern bereit? Nicht geeignet als Tagesmutter ist man: - wenn lediglich ein Spielkamerad für das eigene Kind gesucht wird - bei Ersatz für das eigene verstorbene Kind oder als Ersatz für weitere Kinder - wenn man mit dieser Tätigkeit versucht die eigenen persönlichen familiären oder erzieherischen Probleme zu mindern - wenn man ständig Zweifel hat „ ein Kind richtig zu erziehen“ - wenn man durch ein Kind seine Einsamkeit überwinden möchte - wer nur Liebe und Dankbarkeit erwartet - wenn das Kind eine Arbeitskraft ersetzen soll, - wenn Existenzsicherung vordergründig erscheint oder vom Betreuungsgeld Schulden bezahlt werden - bei äußerlich ungepflegtem oder unordentlichem Eindruck - wenn offensichtliche physische und psychische Einschränkungen vorliegen - wenn schulische Grundkenntnisse fehlen - wenn Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe bezogen wird oder man arbeitslos gemeldet ist ( man muss dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und kann keinen kontinuierlichen und verlässlichen Betreuungsplatz bieten. ----------------------- . Mindestvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss. Eine Tagesmutter hat wie eine Kindertagesstätte einen Förderauftrag und muss in der Lage sein ein Tagespflegekind altersgerecht fördern zu können. Weitere Kenntnisse erhalten Sie im Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen. Dieser Qualifizierungskurs ist notwendig, um eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt zu erhalten. Jede Tagespflegeperson, die mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate ein Kind gegen Entgeld betreuen möchte, muss diese Pflegeerlaubnis vom Jugendamt vorweisen können. Wann und Wo in Ihrem Einzugsgebiet ein Qualifizierungskurs läuft, das erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. -------------------------------------- Wie bekommen Sie nun Kontakt zu suchenden Eltern, die ihr Kind in eine Tagespflege geben möchten? Es gibt den privaten Weg: das bedeutet über Annonce, oder Anfrage beim Kindergarten in der Nähe ... oder den Weg über das Jugendamt. Wenn Sie dort einen Tagespflegeplatz zur Verfügung stellen, wird der/die zuständige Mitarbeiter/in Sie beraten (auch welche Voraussetzungen erwünscht sind: z.B. Führungszeugnis – Bescheinigung, dass man z.Zt. keine ansteckende Krankheit hat – Qualifizierungskurs) und einen Hausbesuch bei Ihnen machen. ----------------------- Eine Tagespflegeperson arbeitet immer selbstständig. Private Tagesbetreuungsgelder sowie Aufwandsentschädigungen über das Jugendamt sind steuerpflichtig. Wenn Sie als Tagesmutter Geldleistungen des Jugendamtes beziehen, so handelt es sich hierbei um · Einen angemessenen Sachkostenaufwand · Um die Anerkennung der Förderleistungen · Sie erhalten dafür nachgewiesene Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und · Die hälftige angemessene Altersvorsorge, wenn Sie eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben und dies dem Jugendamt belegen können. ---------------------- Bezüglich Versicherung ist es wichtig, dass Sie sich bei der BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – Unfallversichern (Pflichtversicherung ) und Ihrer Haftpflichtversicherung mitteilt, dass ein weiteres Kind zum Haushalt gehört, da Sie als Tagesmutter arbeiten. ---------------------- Ein Haustier zu haben ist kein Problem, Sie sind nur verpflichtet, die Eltern des Tagespflegekindes darüber zu informieren, dass sie ein Haustier haben. ----------------- Sollten Sie noch spezielle Fragen haben, dann melden Sie sich wieder. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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