Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

tagesmutter

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: tagesmutter

Mitglied inaktiv

hallo, ich überlege schon einige zeit, ob ich nicht als tagesmutter arbeiten soll. durch meinen beruf (pädagogin) bin ich überzeugt, diese arbeit sehr gut machen zzu können; es macht mir großen spaß mit kindern zu arbeiten und auch die räumlichkeiten sind hier vorhanden. das problem dabei ist, dass ich nicht ganz durchblicke, wie das finanziell läuft, z.b. mit steuern. ich habe herausgekriegt, dass ich für jedes kind einen bestimmten freibetrag bekomme, je nach dem wie lange und oft es betreut wird. muss dann alles,was darüber liegt, versteuert werden? oder nur wenn es über 400 euro sind? kann ich dinge, wie z.b. eine extra haftpflicht, steuerlich absetzen? und wie ist das mit der krankenkasse. gilt dabei auch die regel, dass erst das als einkommen gesehen wird, was die freibeträge überschreitet? ich bin bei der tk - angeblich sind es da wohl nur 350 euro, die verdient werden dürfen? haben sie da informationen drüber, wie das alles läuft? diese finanziellen dinge sind für mich ein brief mit sieben siegeln.... vielen dank


Hallo Brigitte, wichtig für Sie zu wissen ist: Wenn Sie als Tagesmutter Geldleistungen des Jugendamtes beziehen, so handelt es sich hierbei um · Einen angemessenen Sachkostenaufwand · Um die Anerkennung der Förderleistungen · Sie erhalten dafür nachgewiesene Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und · Die hälftige angemessene Altersvorsorge, wenn Sie eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben und dies dem Jugendamt belegen können. Diese Geldleistungen sind für die Tagespflegeperson steuerfrei. Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 11 EStG besteht wegen der öffentlichen Beihilfe (Erziehungsbeitrag). Entgeld der abgebenden Eltern aus privatrechtlichem Vertrag sind für Tagespflegepersonen Einkommenssteuerpflichtig, nach § 18 Abs. I Nr. 3 EStG --------------------------- Ich empfehlen Ihnen einen guten Steuerberater hinzuzuziehen. Er kann Ihnen, wenn Sie Ihr familiäres Einkommen darlegen sicherlich die für Sie günstigste steuerliche Möglichkeiten aufzeigen. --------------------------------- Eine zusätzlich Haftpflicht zur Ihrer normalen Haftpflichtversicherung benötigen Sie als Tagesmutter nicht. Sie müssen nur Ihrem Versicherungsvertreter mitteilen, dass Sie stundenweise Tageskinder in Ihrer Wohnung betreuen. Manche Versicherungen erheben dafür eine geringe Kostenpauschale – bei anderen bleibt der alte Versicherungsbeitrag. - --------------------------------------- Wenn Sie als Tagesmutter starten, dann müssen Sie erst einmal schauen, wie sich die Tagespflege so entwickelt. Oft ist es am Anfang noch sehr unübersichtlich wie viel man wirklich im Monat verdienen kann. Kommt ein Tageskind sofort 2 – 4 Stunden am Tag – oder nur einige Stunden in der Woche oder im Monat. Ist Bedarf in Ihrer Region vorhanden, so dass Sie auch 2 – 3 Kinder täglich/wöchentlich für einige Stunden betreuen können? Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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