Mitglied inaktiv
Hallo Da ich leider alleinerziehend bin und mich sehr bemühe vom Amt wegzukommen , muss ich nochmal fragen. Derzeit geht mein Sohn zur TAMU, was vom Jugendamt mitfinanziert wird. Ab Krippenbeginn fällt das natürlich weg. Aber : Eigentlich muss er an meinen Arbeitstagen nach der Krippe noch betreut werden. Meine TAMU hat mir gerade angeboten, ihn abzuholen und ihn bei sich bis 19.00h zu betreuen. Könnte diese Zeit wieder finanziert werden ? Insgesamt summiert sich das sonst auf 100 Euro im Monat. Zuzüglich der Krippenkosten ist das mehr als ich verdiene :-( Das heisst, dass ich dann trotz arbeiten unter Harzt4 liegen würde. Vielen Dank für ihre Antwort Katelin
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Katelin, wenn Sie über die Kindergartenzeit hinaus noch eine Randzeitbetreuung benötigen, um Ihrer Arbeit nachgehen zu können , dann besprechen Sie dies mit dem/der Mitarbeiter/in Ihres zuständigen Jugendamtes. Stellen Sie dort einen Antrag auf Tagespflege. Die weiteren Fragen: In welcher Höhe die Kosten dann finanziert werden und ob die Tagesmutter dann vom Jugendamt eine Aufwandsentschädigung für die Betreuungszeit erhält, können Sie auch den Mitarbeitern Ihres Jugendamtes stellen. Freundliche Grüße Gaby O-Macher
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