TriciH
Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, ich bin in unserer Kita Elternsprecherin, weil ich versuchen möchte mit Hilfe der Eltern einige Mißständer in der Kita zu beheben. Leider werden uns da so einige Steine in den Weg gelegt. U.a. wurde den Eltern bei der letzten Elternversammlung nicht mitgeteillt, dass ein Leitungswechsel stattfand. Man hat es nur nebenbei erfahren, als man bei Ämtern Probleme klären wollte. Das finde ich aber nicht richtig. Aber nun der gesamte Sachverhalt. Die "alte" Leitung erkrankte vor über 1 1/2 Jahren an Krebs, dieser wurde erfolgreich geheilt, sodass diese wieder in der Eingliederung ist. Bislang hat die stellvertretende Leitung diesen Posten übernommen. So wurde es uns eltern immer gesagt. Bei einem Gespäch mit den Eltern, erfuhr ich, dass hinter dem Rücken der gesamten Kinder, Eltern und Erzieher ein Leitungswechseln vorgenommen wurde. Die jetzige Leitung hat auch nicht die dementsprechenden Weiterbildungen (für Kitaleitung und Teamleitung). Nun meine Fragen. Darf ein Leitungswechsel ohne Rücksprache durchgeführt werden? Ohne Info an die Eltern? Und dann noch von einer nicht qualifizierten Kraft? Ich war immer bei dem Kentnisstand, dass im öffentlichen Dienst solche Stellen öffentlich!! ausgeschreiben werden müssen und nicht dass nach Vetternwirtschaft der nächstbeste nachrückt. Die Eltern, die das bemerkt haben sind sehr erbost darüber. Darum würde ich mich über eine Antwort freuen. Wenn möglich mit Angaben von Gesetzen, damit man das bemängeln kann. Danke
Gaby Ochel-Mascher
Hallo TriciH Die Entscheidung über den Leitungswechsel fällt ganz alleine der Träger Ihrer Kita! Der Elternbeirat des Kitas hat die Möglichkeit sich an den Träger zu wenden und eine Begründung seiner Entscheidung einzufordern. Sie dürfen als Elternbeitrag Ihre Meinung zu der Entscheidung kund tun, aber Ihr Recht besteht nur darin angehört zu werden und berechtigte Bedenken dazu zu äußern. Sie haben kein Entscheidungsrecht! Rufen Sie den Elternbeirat zusammen und bitten Sie beim Träger um ein klärendes Gespräch – auch dies kann nur der gewählte Elternbeirat des Kitas. Sollten die Gründe des Trägers zu seiner vorgenommenen Leitungswechsel für den Elternbeirat nicht schlüssig sein, darf er Bedenken zu dieser Entscheidung äußern. Wenn der Elternbeirat mit der erhaltenen Information nicht einverstanden ist, dann kann er eine außergewöhnliche Sitzung im Kindergarten einberufen und mit den Eltern abstimmen, ob eine schriftliche Eingabe an den Träger gemacht werden soll, die alle Eltern dann unterschreiben sollten und zu der der Träger Stellung nehmen muss. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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