Meli 23
Hallo Vielleicht können sie mir weiterhelfen. Folgendes: Vater alleinerziehend,weil die mutter verstorben ist. Vater ist selbständig und kind ist bei der tagesmutter. Da der vater manchmal zahlungsschwierigkeiten hatte wurde ein pauschalbetrag von 350 ausgemacht. (unabhängig von den stunden) Würde die möglichkeit bestehen,dass das Jugendamt den betrag übernimmt? Und wenn ja, dann auch diesen pauschalbetrag oder wir wirklich jede stunde abgerechnet?
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Meli, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach, wie und in welcher Höhe die Stunden einer Tagespflegeperson in Ihrem Einzugsgebiet abgerechnet werden. Dies ist nämlich von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Wenn Sie diese Information haben, dann prüfen Sie, ob Sie mit dem Pauschalbetrag besser zurecht kommen, oder lieber stundenweise übers Jugendamt finanziert werden möchten. Wenn der Vater alleinerziehend und eventuell auch viel unterwegs sein sollte, dann kann er auf alle Fälle beim Jugendamt nicht nur einen Antrag auf Tagespflege, sondern auch einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beantragen. Somit hätte der Vater die Möglichkeit nicht nur Tagespflege sondern vielleicht eine Wochenpflege mit Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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