Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe drei Kinder (05.97, 09.98,08.03) und möchte ab Sommer wieder arbeiten gehen. Da es hier nur einen Kiga-Halbtagsplatz für den Kleinen und keine Betreuungsmöglicheit für die Großen gibt, habe ich mit unserer Nachbarin ausgemacht, dass sie die Kinder mittags versorgen würde (bei uns im Haus, ca. 2-3 Stunden täglich mit Mittagesen). Nun meine Fragen: - Welcher Stundensatz wäre denn für die Betreug dreier Kinder im Rhein-main-Gebiet angemessen? -Muss ich die Betreungsperson irgendwie versichern/ angeben? Wenn ja wie und wo? - Die Nachbarin ist Polin (ohne Arbeitsgenemigung, Studentin einer Fernuni in Polen) birgt das irgendwelche Probleme rechtlicher Art? Vielleicht können sie ein wenig Licht in die Dunkeheit bringen, damit hier alles seine richtigen Wege geht. Ach ja, ganz wichtig finde ich, dass die Kinder die Nachbarin mögen und sich jetzt schon sehr auf sie freuen. Liebe Grüße und vielen Dank Elke
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Elke, leider kann ich Ihnen die Frage, ob Ihre polnische Nachbarin ohne Arbeitserlaubnis von Ihnen beschäftigt werden darf (in welchem Rahmen auch immer) nicht beantworten. Eventuell könnten Sie sich mit Ihr gemeinsam beim Ausländermeldeamt Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erkundigen um hier Klarheit zu erhalten. Wenn Sie dieses grundsätzliche Thema geklärt haben, dann schlage ich weiter vor, sich als Vorabinformation bei Ihrem zuständigen Jugendamt zu erkundigen wie hoch der Pauschalbetrag für eine ¼ Vollzeitpflege = 2 bis 4 Std. täglich liegt. Dann wüssten Sie, wie viel eine Tagesmutter in ihrem Wohnort für eine Kinderbetreuung vom Jugendamt erhält. Zu bedenken ist jedoch, dass Privat der Stundensatz höher angesetzt wird. Sie können Ihrer Nachbarin eine monatliche Pauschale anbieten und um auf der sicheren Seite zu sein, Sie auf 400 € -Basis einstellen, sowie bei der Gemeindeunfallversicherung absichern, da sie ja in Ihrem Privathaushalt arbeiten wird. Für eine Kinderbetreuung unter 15 Stunden in der Woche braucht Ihre Kinderfrau keine Pflegeerlaubnis. Liegt die Stundenzahl jedoch höher, dann muss sie beantragt werden. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
Mitglied inaktiv
Hallo, die Nachbarin hat keine extra Arbeitsgenehmigung, lt. EU-Recht dürfen polnische Studenten aber meines Wissens bis zu 180 Tage halbtags (oder 90 Tage Vollzeit)arbeiten. Ob dies allerdings nur für in Deutschland studierende gilt, weiss ich nicht, kann es mir aber nicht vorstellen. Vielen Dank für Ihre Hilfe schon im Voraus Elke
Mitglied inaktiv
Die Arbeitsgenehmigung ist normalerweise daran gebunden, daß derjenige in Deutschland studiert. Ansonsten ist es nur ein Besucher mit evtl. entsprechendem Besuchervisum... Aber sehr viele Kindermädchen arbeiten "illegal" ebenso wie Putzhilfen.... Servus Karin
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