Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

KInderbetreuungzuschuß

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: KInderbetreuungzuschuß

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Freundin meinte, dass es seit kurzem Kinderbetreuungszuschuß geben soll. Wird vom Arbeitsgeber gezahlt. Gibt es so was wirklich? Vielen Dank für Ihre Antwort. M.f.G. Irina


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Hallo Ecki, leider muss ich bzgl. Arbeitgeber – Kinderbetreuungszuschuss – passen. Hierüber habe ich keine speziellen Infos. Wohl ist mir das EU-Programm U3 – Kinderbetreuung unter 3-jähriger als Instrument der Arbeitspolitik bekannt. Hier konnten Frauen, wenn Sie vorzeitig in den Beruf zurückkehren wollten, finanzielle Unterstützung zur Kinderbetreuung beantragen, bevor Sie Ihre Arbeit aufnahmen. Voraussetzung war, dass ihr jüngstes Kind unter 3 Jahren ist und von einer Tagesmutter betreut werden soll. Gefördert wurde in diesem Programm Kinderbetreuungen für die Dauer von höchstens 12 Monaten und maximal bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes. Übernommen wurden bis zu 50 % der Betreuungskosten – höchstens jedoch 2,50 € pro Stunden und maximal 5.000,00 € pro Jahr. Leider läuft jedoch dieses Programm aus dem Europäischen Sozialfond Ende diesen Jahres definitiv aus. Zum Teil sind die Töpfe, bei den Stellen, die die Anträge hierfür annehmen schon ausgeschöpft, da diese Stellen die Gelder Vierteljährlich vorher beantragen mussten. Auf jeden Fall haben Sie, egal ob Sie zu den gut Verdienenden oder den sozial Schwächeren zählen, die Möglichkeit, einen Antrag auf Kinderbetreuung bei Ihrem zuständigen Jugendamt zu stellen. Wenn Ihre Unterlagen vorliegen, wird man Ihnen ausrechnen, ob Sie einen Zuschuss zur Tagespflege erhalten, oder soviel verdienen, dass Sie die Tagespflege selber finanziell tragen können. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


Mitglied inaktiv

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sorry, habe die Frage aus Versehen nochmal gestellt.


Mitglied inaktiv

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"Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihr Personal bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden. Für Firmenangehörige ist dieser Zuschuss oft günstiger als beispielsweise eine Gehaltserhöhung. Firmen, die keine eigenen Einrichtungen oder Belegplätze anbieten können, entlasten mit diesem Zuschuss Ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurück kehren." Quelle: Mittelstand und Familie


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