Mitglied inaktiv
hallo ich bin 19 jahre alt und habe einige fragen. also meine tochter ist 5 monate und wenn sie 1 jahr alt ist würde ich gerne wieder zur schule gehen und mein abitur machen nur habe ich so meine bedenken wer auf das kind aufpassen soll. mein vater könnte aufpassen dann würde er eine hablbtagsstelle annehmen. bekommt man dann auch vom judendamt finanzielle ünterstützung wenn er aufpassen könnte obwohl wir in einem haus leben? das geld was er dann verdienen würde reicht dann alleine nicht mehr aus für die kosten vom haus und und und. danke für die antwort
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Jasmin, zuerst müssen einmal folgende Fragen geklärt werden: Leben Sie in der Hausgemeinschaft mit Ihrem Vater zusammen, oder haben Sie im Hause Ihres Vaters einen eigenen Hausstand? Die zweite Variante ist die günstigere. Sicherlich ist es eine gute Möglichkeit, wenn der eigene Vater die Betreuung Ihrer kleinen Tochter übernehmen könnte. Muss er dafür jedoch seinen Vollzeitberuf aufgeben und somit das sichere Basiseinkommen gefährden, so würde ich diese Möglichkeit nicht in Betracht ziehen. Ihr Vater ist Ihnen gegenüber sicherlich noch unterhaltspflichtig. Er würde zwar die materiellen Aufwendungen für Ihre Tochter erstattet bekommen, jedoch keine Kosten für deren Erziehung erhalten. Die Kosten, die das Jugendamt jeweils bezahlt, sind von Kommune zur Kommune unterschiedlich festgelegt. In unserem ländlichen Einzugsgebiet belaufen sich die materiellen Aufwendungen für eine Betreuung von 4-6 Stunden auf etwa 140,-- € und bei mehr als 6 Stunden auf etwa 210,-- € im Monat. Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt, und suchen Sie mit Hilfe dem/der Sacharbeiter/in eine qualifizierte, verlässliche Tagesmutter. Mit ihrer Unterstützung wissen Sie Ihre Tochter nach einer Eingewöhnungszeit gut aufgehoben und haben den Kopf wieder frei, um Ihre Schullaufbahn weiterzuführen. Ihr Vater wird damit auch entlastet und kann in seiner Freizeit sein Enkelkind genießen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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