Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Ich habe eine Geschäftsidee-viele Fragen...

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Ich habe eine Geschäftsidee-viele Fragen...

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin Erzieherin und habe 2 Kinder. Leonie, 5 Jahre-kommt nächstes Jahr in die Schule und Ronja 3 Jahre-kommt ab Januar eventuell in den Kiga. Tja und ich möchte dann auch ganz gerne wieder arbeiten. Jetzt hatte ich folgende Idee, nachdem mir eine Feundin gesagt hatte daß die Mieter ihrer Einliegerwohnung gekündigt haben. Ich würde gerne eine Spielgruppe eröffnen für Kinder ab 2 Jahre und älter-welche die keinen Kigaplatz bekomen haben. So 3-4 mal die Woche von 9.00Uhr bis 12.00 Uhr.In meinem Wohnort gibt es schon zwei und die Anfrage ist groß. Ich würde dafür gerne eine Wohnung mieten oder einen Raum-mit Toilette/Bad und eventuell Küche. Hatte auch schonmal die Idee als Tagesmutter in Betracht gezogen, doch dafür ist unser Haus etwas zu klein, wenn ich z.B. fünf Kinder hätte Nun meine Fragen: Wird man bei solch einem Vorhaben vom Jugendamt finanziell unterstützt(Miete, Anschaffungen etc./ Wieviel Kinder kann ich aufnehmen?Was muß ich für Vorraussetzungen erfüllen? An wen kann mich wenden? Haben sie da Tips für mich? Meine PlZ: 58553 Gruß Iris


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Hallo Iris, um Ihre Idee realisieren zu können, müssen Sie den Mut aufbringen, diese selber zu finanzieren. Hilfestellung können Sie evtl. über das Arbeitsamt erhalten, wenn Sie arbeitslos waren und Arbeitslosengeld erhalten haben. Dort gibt es eine Art „Anschubfinanzierung oder Starthilfe“, oder evtl. einen zinslosen Kredit, der zusätzlich zu dem möglichen Überbrückungsgeld gewährt werden kann – vorausgesetzt, ein Anspruch besteht – Das Jugendamt unterstützt finanziell keine Anschaffung und übernimmt auch keine Mietkosten. Sie wollen ihre eigenen Kiga-Plätze vermitteln, da sie auch die kommenden geburtenschwachen Jahrgänge im Auge halten. Nehmen Sie Kontakt mit einer Regionalstelle Frau und Beruf in Ihrer Wohnortsnähe auf und fragen sie nach einer Existenzgründungsberatung. Bei dieser Stelle besteht die Möglichkeit, Informationen über Fördermittel zu bekommen. Ich mache Ihnen Mut, Ihr Ziel in Angriff zu nehmen. Zum Start benötigen Sie; ein polizeiliches Führungszeugnis eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt evtl. einen Tagesmütter-Qualifizierungskurs – bzw. einen Aufbaukurs für Tagesmütter mit pädagogischen Vorkenntnissen. Praxisbeispiel: Aufgrund Ihrer Frage habe ich bei einer Tagesmutterkollegin nachgefragt, die diese Arbeit so seit einigen Jahren macht. Sie berichtetet mir, dass sie die Einliegerwohnung im eigenen Haus genutzt und diese kindgerecht eingerichtet habe. Sie habe kein Gewerbe angemeldet, da dies erst ab dem 6ten Kind notwendig ist. Sie betreut freiberuflich als Tagesmutter 5 Kinder von Privatzahlern. Die Betreuungszeiten müssen flexibel sein. Man hat die Möglichkeit eine Kernzeit festlegen, in der die Kinder gebracht werden. Davor oder dahinter muss aber noch etwas Luft bleiben, da Eltern früher oder später mit ihrer Arbeit beginnen, oder etwas längere Anfahrtszeiten haben. Sie berechnet pro Kind einen Stundenlohn von 5,00 € und berechnet den Eltern eine Monatspauschale = Stunde x Woche x 52 : 12 Geht sie selbst in Urlaub, ist diese Zeit einkommensfrei, nehmen die Kinder Urlaub, muss weiterbezahlt werden. Ab einem Monatseinkommen von über 400,--€ ist sie rentenversicherungspflichtig. Sie nimmt die Monatspauschale, zieht davon die Miete, Strom und Ausgaben (Betriebskosten) ab. Berechnet eine 60km-Pauschale für Einkäufe pro Monat a 0,30 € Sie stellt die Eingaben- und Ausgabenrechnungen gegenüber = Überschussrechnung (Gewinn). Von diesem Gewinn sind dann 30% Steuern ans Finanzamt zu zahlen. Diese Versteuerung geschieht aber erst am Ende eines Arbeitsjahres, da man ja nicht voraussehen kann, was wirklich innerhalb von einem Jahr verdient wird. Sie hat mit ihrem Ehemann eine gemeinsame Steuererklärung, damit evtl. Verluste steuerlich dann dem Ehemann zugute kommen können. Sie hat sich Haftpflicht versichert und die Tageskinder in ihrer Familienversicherung mit angemeldet. Mit den abgebenden Eltern wurden Betreuungsverträge abgeschlossen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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Hallo! ich bin gerade erst auf Ihre Fragen gestossen. Ich lebe in Baden Württemberg und leite seit 2 Jahren einen Kleinkinderbetreuungsverein. Mit 2 Betreuerinnen sind wir für jeweils bis zu 10 Kindern da. Allerdings gibt es einige Auflagen. Wenn Sie noch Interesse an Infos haben, melden Sie sich doch einfach kurz. Herzlichen Gruß Marion Weber


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin gelernte Erzieherin und würde auch gerne eine Gruppe zur Betreuung von Kleinkindern aufbauen. Es wäre nett, wenn Sie mir Tipps und Infos geben könnten. MfG Nina


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