Mitglied inaktiv
Hallo Frau Ochel-Mascher, ich habe einen 20 Monate alten Sohn. Ich bin damals gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen und Leon war 14tägig im Wechsel entweder zu Hause bei seinem Papa oder bei meinen Eltern. Nun geht er im kommenden Februar in den Kindergarten, was uns sehr freut. Das Problem ist im Moment meine Schwiegermutter. Wenn der Papa an die Arbeit geht, dann passt sie noch ca. 2 Stunden auf Leon auf. Das schein sie total zu überfordern. Sie war ja schon mit ihren eigenen 3 Kindern überfordert und ist es mit ihrem Leben auch. Nun möchte ich bei meinem Arbeitgeber beantragen, in den letzten 5 Wochen, die Leon dann noch bei ihr verbringen müsste, früher zu gehen, um seinen Papa dann gleich abzulösen. Ich möchte das so begründen, dass ich meiner Aufsichtspflicht nachkommen muss und es in dieser Zeit notwendig ist. Besteht bei so einem Antrag überhaupt eine Chance? Muss mein AG zustimmen? Schonmal vielen Dank. LG Santina
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Santina, - mir ist kein Fall bekannt in dem eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt wurde - vorher sollte immer das direkte Gespräch gesucht werden - möglicherweise kann dies weitere behördliche Schritte ersparen. Notfalls eine Bescheinigung beim Jugendamt einholen oder beantragen, die die Notwendigkeit diese außerordentlichen Betreuung begründet. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
Mitglied inaktiv
Hallo Frau O-Mascher, Ich habe mit unserer Personalchefin gesprochen und Ihr die Situation erklärt. Sie hat vollstes Verständnis und hat mich gebeten, einen kurzen schriftlichen Antrag zu stellen. Da wir Gleitzeit haben und die Betreuung nur vorübergehend ist, wurde dieser Genehmigt. Viele Grüße Santina
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Santina, ich freue mich für Sie und bin sicher, dass Leon in dieser Entwicklungsphase die Verlässlichkeit seiner Eltern ganz deutlich spürt und speichern wird.
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