Guten Tag, erst einmal herzlichen Dank für die Zeit und Geduld zur Beantwortung der Fragen von uns Eltern. Das ist wirklich eine grosse Hilfe. Mein Sohn (8 Jahre alt) hatte vor zwei Monaten (Anfang März) eine vom Arzt diagnostizierte Gehirnerschütterung. Ein Stück einer schwingbaren Eisentür ist oberhalb der Stirn auf geschlagen. Wir haben ihn 48 Stunden beobachtet und auch danach als er wieder toben durfte, hat er ca. 1 1/2 Wochen nicht viel Sport gemacht. Er bekam immer Kopfweh auf z. B. dem Trampolin, was er dann auch nicht weiter gemacht hat. Mittlerweile ist alles wie immer. Nun habe ich - eine vielleicht unbegründete Frage, aber es ist mir wohler, wenn sie von einem Fachmann beantwortet wird. Die Patentante möchte am Wochenende mit ihm in einen Freizeitpark. Dort hat es natürlich Achterbahnen. Auch eine, die einen Looping macht und auf der man ordentlich durchgeschüttelt wird. Er freut sich so riesig darauf, weil er von Grösse und Alter darauf darf und so etwas mega gerne hat. Kann ich ihn guten Gewissens mitgeben? Oder könnte so eine Gehirnerschütterung auch nach zwei Monaten noch irgendwelche "Nachwehen" haben, wenn er mit so etwas fährt? Herzlichen Dank für Ihre Zeit. Sonnige Grüsse
von Maria80 am 11.05.2015, 16:13