Sehr geehrter Prof. Heininger, Ich habe folgende Fragen an Sie, Und zwar wurde meine Tochter Initial mit Rotateq geimpft, wir sind umgezogen, und der neue Kinderarzt hat jedoch 4Wochen später Rotarix verabreicht, da Rotateq nicht in der Praxis verfügbar war. Nach Meinung des Kinderarztes wäre es gar kein Problem, und man würde nochmal nach 4Wochen Rotarix Impfen. Nun habe ich gelesen, dass Rotateq 3x und Rotarix 2x geimpft werden muss, und bei meiner Tochter ist es nur ein Mix aus den beiden. Ich bin etwas besorgt und weiß nicht recht ob man so vorgehen kann bzw. ob der Impfschutz damit gewährleistet ist. Meine zweite Frage betrifft die Impfung gegen Meningokokken B. Mein (neuer)Kinderarzt hat uns nicht mal über diese Impfung aufgeklärt. Da wir uns aber selbst darüber informiert haben und unsere Tochter dagegen schützen wollen, haben wir den Kinderarzt darauf angesprochen. Nach seinen Aussagen wäre die Impfung aus der infektiologischen Sicht sehr sinnvoll, allerdings wäre die Wirksamkeit nicht ausreichend gegeben und man wüsste auch nicht wie lange der Impfschutz tatsächlich bestehen würde. Des Weiteren würde man im Falle der Impfnebenwirkungen selbst für alles haften was mich regelrecht erschrocken hat. Könnten Sie bitte etwas zur rechtlichen Situation sagen bzw auf die entsprechende Literatur verweisen. Da STIKo die Impfung nicht empfiehlt, fühlt man sich momentan etwas alleine gelassen:einerseits will man impfen, anderseits sind die langfristigen Folgen(Autoimmunerkrankung usw)gar nicht abzusehen und man haftet noch selbst für Sie möglichen Probleme. Danke vielmals für Ihre Einschätzung. Herzliche Grüße Tamriko
von tamriko am 31.01.2018, 20:42