Mitglied inaktiv
Wirkt sich die Aufnahme der Meningokokken-/ Pneumokokken-Impfung in die Liste der empfohlenen Impfungen (STIKO-Impfkalender) auf die gängige Nicht-Übernahme der Impfkosten durch die GKV aus? Kann man daraus einen Anspruch auf Kostenübernahme ableiten? Mit welchen Argumenten kann man die Kasse überzeugen bzw. welche Möglichkeiten hat der Arzt, eine Verordnung zu ermöglichen? Danke schon mal.
Oh weia, wie schön wäre es, wenn die Krankenkassen alle von uns empfohlenen Impfungen sofort bezahlen würden (so wie die Krankheiten, deren Kosten klaglos erstattet werden). Das wäre ein Schritt in Richtung sozialer gerechtigkeit bei der Präventivmedizin (siehe letzter Satz unten). Wie überzeugen? Durch nachfragen, vergleichen zwischen verschiedenen Krankenkassen usw. Einen Anspruch auf Kostenübernahme gibt es leider (noch) nicht. Ich würde mir schriftlich bestätigen lassen, dass die Krankenkasse eine von der STIKO offiziell empfohlene Impfung nicht erstattet (wenn dem so ist). Bleibt dann nur, selbst die Kosten zu übernehmen... Alles Gute!