Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Heininger, wir erwarten Ende November unser zweites Kind (ET 23.11.). Mit Hilfe Ihrer Hinweise hat mein Mann seinen Impfschutz aktualisieren lassen. Er wurde bereits gegen MMR geimpft (hatte als Kind Mumps, Rest n.b.; bisher noch keine Impfung). Anfang November steht noch die Impfung gegen Keuchhuste (DTKeuchhusten kombiniert; DT hatte er Impfschutz, Keuchhusten nicht gehabt und nicht geimpft) an. Mein Mann hat/ wird die Impfungen von unserem Kinderarzt durchführen lassen. Diesem wurde seitens unserer Krankenkasse (BEK Barmer Ersatzkasse) mitgeteilt, daß diese Impfungen (MMR und DTKeuchhusten) für Erwachsene von der Kasse nicht bezahlt werden, so daß uns der Impfstoff privat in Rechnung gestellt wird. Für uns ist diese Einstellung der Kasse nicht nachvollziehbar. Wir möchten die Krankenkasse nun im Nachgang um Kostenerstattung bitten. Können Sie uns evtl. einschlägige Literaturhinweise, Links etc. mit Empfehlungen dieser Impfungen als Grundlage für die Argumentation mit der Krankenkasse nennen? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele Grüße, Ulrike Weber
Hallo Frau Weber, sehr gerne. Am besten, Sie laden sich die aktuellen Impfempfehlungen für Deutschland von der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI) herunter (www.rki.de). Dort finden Sie die Empfehlung zur Keuchhustenimpfung bei anstehender Gbeurt in einer Familie sowie den Hinweis auf Nachholimpfungen mit MMR bei Erwachsenen. Wenn das Ihre Krankenkasse nicht überzeugt, dann besteht vermutlich die Gefahr, dass Sie in eine tiefe Depression verfallen und das wird für Ihre Kasse mit Sicherheit wesentlich teurer... Ich drücke Ihnen die Daumen! Alles Gute