Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte zwei Fragen an Sie: 1. Meine Tochter ist in letzten Dezember 18 Jahre alt geworden, da sich ab 1. April hinsichtlich der Kostenübernahme für Impfungen bei den Krankenversicherungen was geändert hat, hätte ich gerne gewußt ob nun die HPV-Impfung für meine Tochter von der Krankenkasse bezahlt werden muss? 2. Gibt es eine Einzelimpfung gegen Keuchhusten und muß diese von den Kassen bei Erwachsenen übernommen werden? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, hier meine Antworten auf Ihre Fragen: "1. Meine Tochter ist in letzten Dezember 18 Jahre alt geworden, da sich ab 1. April hinsichtlich der Kostenübernahme für Impfungen bei den Krankenversicherungen was geändert hat, hätte ich gerne gewußt ob nun die HPV-Impfung für meine Tochter von der Krankenkasse bezahlt werden muss?" Die Erstattung bezüglich Altersgrenzen wird von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie (oder besser noch Ihre Tochter selbst) das direkt mit der Kasse. Da die STIKO (=Impfempfehlungsgremium im Deutschland) die Impfung vorzugsweise im Alter von 12-17 Jahren empfiehlt, mag sein dass manche Kassen sich darauf berufen. "2. Gibt es eine Einzelimpfung gegen Keuchhusten und muß diese von den Kassen bei Erwachsenen übernommen werden?" Nein, die gibt es nicht, man kann aber schon 2 Jahre nach der letzten Diphtherie-Tetanus-Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten gegen Keuchhusten impfen. Die meisten Krankenkassen erstatten dies im Rahmen der STIKO-Empfehlungen (zB Frauen mit Kinderwunsch); wenn nicht, der Impfstoff ist nicht sehr teuer und ich persönlich würde es für jeden Erwachsenen als sinnvoll ansehen, da Keuchhsuten bei Erwachsenen häufig und durchaus unangenehm ist. Alles Gute!