Frage im Expertenforum Immunsystem von Babys und Kindern an Prof. Dr. med. Volker Wahn:

Kann ich als immune Person die Masern übertragen?

Prof. Dr. med. Volker Wahn

Prof. Dr. med. Volker Wahn
Früher Chefarzt für Kinder- und Jugendmedizin in Schwedt/Oder, danach bis 2014 Oberarzt an der Charité Berlin.

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Frage: Kann ich als immune Person die Masern übertragen?

Mondschein1979

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Bei uns in der Stadt herrscht gerade eine Masernepidemie. Mein zweiter Sohn ist noch zu jung für die Impfung. Ich hatte als Kind die Masern und bin daher immun. Nun muss ich wegen einer nicht besonders schlimmen chronischen Erkrankung oft zum Hausarzt - zur Kontrolle. Meine Frage: Ich weiß, dass ich als immune Person nicht an den Masern erkranken kann... aber kann ich sie trotzdem übertragen ohne selbst Krankheitsanzeichen zu zeigen? Sollte ich möglicherweise auf Arztbesuche verzichten, bis mein Kind geimpft werden kann? Entsculdigung für diese möglicherweise dumme Frage. Ich verstehe leider nicht viel von Medizin.


Prof. Dr. med. Volker Wahn

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Wenn Sie die natürlichen Masern selbst durchgemacht haben und ein gesundes Immunsystem haben, sind Sie immun, können also nicht angesteckt werden und sind auch nicht ansteckend. Beim Immunschutz durch die Impfung hält dieser nicht lebenslang, daher sollten Erwachsene nachgeimpft werden. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie nichts unternehmen müssen. Sie können sich sogar neben Masern-Patienten setzen.


Mondschein1979

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Bei meinem Arzt muss man immer im Wartezimmer bis zu einer Stunde neben verschiedenen erkrankten Personen warten. Deswegen frage ich.


Mondschein1979

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Vielen Dank für die Antwort! Noch eine Frage. Sie sagten, dass die Impfung nicht lebenslang immun macht. Das wußte ich nicht. Mein Mann (heute 35 Jahre alt) wurde einmal mit 18 Monaten geimpft und dann einmal mit 30 Jahren. Ist er somit auch geschützt oder liegt die erste Impfung schon zu lange zurück und er muss ein zweites Mal nachgeimpft werden?


Prof. Dr. med. Volker Wahn

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Mit diesen 2 Impfungen sollte Ihr Mann geschützt sein. Weiterer Handlungsbedarf besteht nicht.


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