Liebe Frau Höfel,
heute habe ich nach fast 3 monatiger Wartezeit die Info von der KK erhalten, dass mein Antrag auf Haushaltshilfe abgelehnt wurde. Ich darf Widerspruch einlegen, allerdings wird grundsätzlich nicht rückwirkend bezahlt. Das macht natürlich in der 39. SSW noch viel Sinn....
Sorry, musste ich nur kurz erzählen, ich rege mich auf.
Gruß
EstherK
von
EstherK
am 31.05.2012, 16:50
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Liebe EstherK,
was war denn die Begründung auf dem Antrag?
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 01.06.2012
Antwort auf:
Haushaltshilfe
Die leider nicht sehr kooperative Gyn hat nur "Schwangerschaftsbeschwerden" drauf geschrieben, allerdings findet man bei der KK auch einen Absatz, indem steht:
"bei normalen Schwangerschaftsbeschwerden und mindestens einem Kind unter 14 wird eine HH bezahlt".
Aber nun ist es auch egal, die Schwangerschaft ist ja in Kürze vorbei.
Viele Grüße
EstherK
von
EstherK
am 02.06.2012, 10:46