Mitglied inaktiv
hallo ich hätte da mal ne frage. da ich im einzelhandel arbeite und wir abends bis 20 uhr geöffnet haben wollte ich wissen ob ich überhaupt bis 20 uhr arbeiten darf auch wenn ich meinen dienst später anfange...konnte leider nirgends eine antwort auf diese frage finden weder in mutterschuztunterlagen noch jemand der sich damit auskennt.wissen sie das vielleicht? vielen lieben dank im voraus
Liebe vale, Silke hat Recht! Liebe Grüße Martina Höfel
Mitglied inaktiv
Hallo, im Mutterschutzgesetz steht ganz klar, dass du AB 20 Uhr nicht mehr arbeiten darfst, dass heisst, BIS 20 Uhr darfst du arbeiten. Insgesamt darfst du am Tag nicht mehr als 8,5 Stunden bzw 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Alles Gute! Silke
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