Mitglied inaktiv
Hallo Ich weiss, es passt hier vielleicht nicht ganz rein, aber ich möchte das gerne wissen, da eine Bekannte in dieser Situation ist. Also es geht darum, das sie schwanger ist, das Kind aber nicht behalten möchte.Sie ist in der 12. SSW... Jetzt habe ich gelesen, das ein Abbruch bis zur 12. SSW gemacht werden kann. Dann habe ich widerrum gelesen, das ein Abbruch bis zur 12. Woche post conceptionem gemacht werden kann, was ja die 14. SSW heißen würde..?! Was ist denn nun jetzt richtig?? Vielen Dank für Ihre Antwort
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, im $ 218a StGB heißt es 12 Wochen nach der Empfängnis. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus
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