Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe heute von einer Bekannten erfahren, dass sie zum Zeitpunkt der Entbindung nicht krankenversichert war. Als die Wehen einsetzten und sie einen Krankenwagen rief, wollten die sie erst überhaupt nicht mitnehmen. Nach der problemlosen Geburt, die dann aber doch im Krankenhaus stattfand, musste sie noch 3 Tage dort bleiben, was sie selbst nicht verstanden hat. War ja alles in Ordnung. Hinterher bekam sie eine Rechnung vom Krankenhaus - für sich selbst soll sie 30000 Euro bezahlen, für das Kind noch einmal 10000 Euro. Sie behauptet steif und fest, mir das nächste Woche, wenn wir uns wieder sehen, mit dem Original-Schreiben belegen zu können. Ist so etwas möglich? - Falls die Zahlen wirklich so in der Rechnung stehen, kann sie irgendetwas dagegen unternehmen? Das kann ja wohl kaum mit rechten Dingen zugehen... Lieben Gruß!
Hallo, Wie Andrea bereits erwähnte sind die Kosten viel zu hoch . Ihre Bekannte hätte mit dem Wissen der Nichtversicherung natürlich die Kosten so niedrig wie möglich halten sollen und ein krankentransport bei wehen ist völlig unnötig , auch ein stationärer Aufenthalt von drei Tagen ist ebenso nicht notwendig. Sie hätte sich entlassen lassen können. Ihre Bekannte wird wahrscheinlich mit dem privaten Satz veranschlagt,also sozusagen als Selbstzahler geführt - die Rechnung ist aufgeschlüsselt ,so dass sie die einzelnen Punkte mit der Geschäftsführung der Klinik durchgehen kann,so wird man auf einen anderen Satz kommen. Ein bisschen blauäugig war ihr Verhalten dennoch,denn in Deutschland ist jeder krankenversichert,bestimmte Kassen müssen die Aufnahme gewähren - das< Sozialamt ist bei Nichterwerb möglicherweise dafür zuständeg - wird jedoch im Nachhinein die Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen... Grüße Silke westerhausen
Mitglied inaktiv
Die genannten Summen (40.000€ für Mutter und Kind) für eine komplikationslose Entbindung inclusive 3 Tagen Krankenhausaufenthalt sind utopisch - sicher, daß die Bekannte das richtig gelesen hat? Möglicherweise wird die Gebührenordnung für privat Versicherte angewandt; aber selbst dann sollte die Summe nicht derart hoch sein. Im Übrigen muß bei normalem Verlauf niemand mit dem Krankenwagen zur Klinik fahren (der ist schon teuer!), und auch eine Pflicht zum 3-tägigen Krankenhausaufenthalt gibt es nicht. Das klingt alles etwas seltsam... Wer um alles in der Welt ist denn in Deutschland nicht versichert? Die Bekannte hat sich doch hoffentlich vorher erkundigt, was Entbindung und Krankenhausaufenthalt kosten?
Mitglied inaktiv
... dass es sich bei dem Rechnungsbetrag um einen Fehler handelt. Bestimmt jeweils eine Null zuviel oder so. Kann passieren - nach der Geburt meines Kindes hat mein Mann zwei Nächte bei uns übernachtet, sollte aber 4 Übernachtungen bezahlen. Vielleicht lässt sich das mit einem Anruf klären. Unversichert war sie, weil die Arge ihren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt hat, weil sie nicht arbeitsfähig wäre, sie solle zum Sozialamt gehen - und das Sozialamt sagte, sie sei nicht arbeitsunfähig, sondern nur schwanger. Sie solle zur Arge gehen. Die haben doch alle einen an der Waffel, eine Hochschwangere unversichert zu lassen...
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, Krankenhäuser rechnen sogenannte Fallpauschalen ab. Jede Pauschale hat einen bestimmten Punktwert. Eine normale Geburt hat den Punktwert 0,541, die Pauschale für das Kind ist mit 0,27 bewertet. Der Wert, eines Punktes ist von Krankenhaus zu Krankenhaus etwas unterschiedlich und liegt im Mittel bei 2800 Euro, das macht für die Geburt und Versorgung der Mutter bei einem stationären Aufenthalt bis zu 6 Tagen ca 1550 € und für das Kind 750 €. Erst ab dem 7. Tag können Zuschläge berechnet werden. Die genannten Summen sind somit maßlos übertrieben, selbst wenn ein 0 zuviel sein sollte. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen
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